HRB 4923

bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern

Amtsgericht Rostock · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

St.-Georg-Straße 110, 18055 Rostock

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rostock
Datenstand
2024-02-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-07 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. bb gesellschaft für beruf und bildung mbh mecklenburg-vorpommern Flensburg

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Ausbildungs-, Fortbildungs-, Umschulungs- und Trainings-Maßnahmen im kaufmännischen, sozialen und gewerblichen Bereich für Jugendliche und Erwachsene in Mecklenburg-Vorpommern sowie Arbeitsvermittlung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 57/26 · bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 57/26
Wirksam am
30.10.2026
Registerbezug
Rostock, HRB 4923
56 IN 57/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Grubenstraße 24, 18055 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Anja Dockenfuß und Thomas Mix
Register-Nr.: HRB 4923 Rostock
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Boege, Rohde, Luebbehuesen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 30.09.2026.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 57/26 · bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 57/26
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Rostock, HRB 4923
56 IN 57/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Grubenstraße 24, 18055 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Anja Dockenfuß und Thomas Mix Register-Nr.: HRB 4923 Rostock
- Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte BRL, Boege, Rohde, Luebbehuesen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern
1.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.06.2026 um 06.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg Telefon: 040 22667-7 Telefax: 040 22667-888
3.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die An-Seite 4
meldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungs-
weg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er-
reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu-
stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen
Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol-
len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So-
fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek-
tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des
Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
26.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts nie-
dergelegt.
4.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubiger-
ausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit
der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungsle-
gung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (An-
lage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Be-
auftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe
der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshand-
lungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteili-
gung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauern-
den Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wie-
derkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden
soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit er-
heblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines sol-
chen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchenSeite 5
Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Be-
triebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert),
233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Be-
antragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 13.08.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 0, Südergraben 22, 24937 Flensburg, 24937 Flensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne
des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussun-
fähig ist.
5.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 13.08.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 0, Südergraben 22, 24937 Flensburg, 24937 Flensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzver-
walter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste-
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehen-
den Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzu-
nehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe
des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er-
folgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.Seite 6
9.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli-
chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens
wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In-
solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem
ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen
die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt
den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch ei-
ne Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Do-
kument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In
diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende
Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf AnforderungSeite 7 ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 56 IN 57/26 · bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 57/26
Wirksam am
12.05.2026
Registerbezug
Rostock, HRB 4923
In dem Verfahren über den Antrag d.

bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Grubenstraße 24, 18055 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Anja Dockenfuß und Thomas Mix
Register-Nr.: HRB 4923 Rostock
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Boege, Rohde, Luebbehuesen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Flensburg am 11.05.2026 durch den Richter am Amtsgericht Vögtlin beschlossen:

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt bis zu 65.000,00 € zu begründen, die im Falle einer später erfolgenden Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO den Rang von Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 InsO) haben, gegenüber folgenden Unternehmen:
- BiISE-Institut für Bildung und Forschung GmbH, Kerstingstraße 2, 18273 Güstrow;
- AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH, Alter Hafen Süd 334, 18069 Rostock;
- Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH -gemeinnützig-, Thomas-Mann-Straße 21/22, 18055 Rostock;
- Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), Hauptverwaltung, Schimmelbuschstraße 55, 40699 Erkrath.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf den §§ 21, 22 InsO.
Die Schuldnerin führt als Vertragspartnerin in verschiedenen Bietergemeinschaften mit anderen Bildungsträgern Bildungsmaßnahmen durch. Dabei werden die mit der Maßnahme verbundenen organisatorischen und inhaltlichen Aufgaben von den Partnern arbeitsteilig übernommen. Die Schuldnerin hat in diesen Bietergemeinschaften die Funktion der Finanzierung übernommen, das heißt, bei ihr liegt die wirtschaftliche Verantwortung und die Verwaltung der Mittel. Das bedeutet, sie erhält von der Bundesagentur für Arbeit die vertraglich vereinbarte Vergütung der Leistungen und erstattet den Partnern der Bietergemeinschaft deren Maßnahmekosten für die Teilnehmer. Naturgemäß können die geleisteten Stunden sowie Ausbildungsvergütungen erst am Anfang des Folgemonats abgerechnet werden. Die Leistungen für Mai 2026 können somit erst Anfang Juni 2026 und damit nach Insolvenzeröffnung der Bundesagentur für Arbeit in Rechnung gestellt werden.
Zur Sicherung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin und zum Erhalt der Sanierungschancen ist die Anordnung der Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten deshalb erforderlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Vögtlin
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 57/26 · bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 57/26
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Rostock, HRB 4923
56 IN 57/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Grubenstraße 24, 18055 Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Anja Dockenfuß und Thomas Mix
Register-Nr.: HRB 4923 Rostock
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Boege, Rohde, Luebbehuesen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Flensburg am 11.03.2026 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 25.02.2026, mit dem vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden ist, wird ergänzt wie folgt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß § 21 Abs. 2 InsO ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, insbesondere Bank- und Kassenguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Leistung an die Schuldnerin selbst zu.
Flensburg, 11.03.2026
Amtsgericht Flensburg

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St.-Georg-Straße 110, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Bendixen, Karen, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St.-Georg-Straße 110, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Bendixen, Karen, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St.-Georg-Straße 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Mix, Thomas, Lübeck, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St.-Georg-Straße 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Mix, Thomas, Lübeck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, Schiffbrücke 50, 24939 Flensburg. Änderung der Geschäftsanschrift: St.-Georg-Straße 110, 18055 Rostock.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, Schiffbrücke 50, 24939 Flensburg. Änderung der Geschäftsanschrift: St.-Georg-Straße 110, 18055 Rostock.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Schiffbrücke 50, 24939 Flensburg. Bestellt als Geschä…
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Schiffbrücke 50, 24939 Flensburg. Bestellt als Geschäftsführer: Iqbal-Bisinger, Kaschif, Harrislee, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Iqbal-Bisinger, Kaschif, Harrislee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Bowitzky, Anja, Flensburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Bowitzky, Anja, Flensburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Iqbal-Bisinger, Kaschif, Harrislee, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Iqbal-Bisinger, Kaschif, Harrislee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura erloschen: Mühlnikel, Bertram, Wismar, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura erloschen: Mühlnikel, Bertram, Wismar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura erloschen: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura erloschen: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertra…
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Berichtigungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura von Amts wegen berichtigt bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführ…
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura von Amts wegen berichtigt bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Iqbal-Bisinger, Kaschif, Harrislee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Iqbal-Bisinger, Kaschif, Harrislee, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Iqbal-Bisinger, Kaschif, Harrislee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Einzelprokura: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923: bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923:bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock.Einzelprokura: Dockenfuß, Anja, Flensburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 4923:bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock.Einzelprokura: Dockenfuß, Anja, Flensburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 HRB 4923:bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock.Bestellt als Geschäftsführerin: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX, einzelvertretung…
HRB 4923:bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock.Bestellt als Geschäftsführerin: Gross, Melanie, Klinkrade, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 4923 HRB 4923:bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertr…
HRB 4923:bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.01.2014 mit der curriculum beteiligungsgesellschaft mbh mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg HRB 4261 FL) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 4923 bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura erloschen: Schmidt, Marita, Broderstorf, *XX.XX.XXXX.
bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Prokura erloschen: Schmidt, Marita, Broderstorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Geschäftsanschrift: St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführerin: Wolff, Ros…
bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Geschäftsanschrift: St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführerin: Wolff, Rosemarie, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4923 bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, (St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock).Prokura erloschen: Beckmann, Barbara, Flensburg, *XX.XX.XXXX.
bb gesellschaft für beruf und bildung mbH mecklenburg-vorpommern, Rostock, (St. -Georg-Str. 110, 18055 Rostock).Prokura erloschen: Beckmann, Barbara, Flensburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.