HRB 9644

Bayerwald Holding GmbH

Amtsgericht Passau · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neukirchen vorm Wald
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.05.2020
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Philipp Gusinde

Gräfelfing

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Stefan Weiß

Stockdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere und vorrangig dabei das Halten und Verwalten von Beteiligungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 31/20 · Bayerwald Holding GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 31/20
Wirksam am
03.07.2020
Registerbezug
Passau, HRB 9644
IN 31/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bayerwald Holding GmbH, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald, vertreten
durch die Geschäftsführer Dr. Gusinde Philipp, geboren am XX.XX.XXXX,
Wandlhamerstraße 37, 82166 Gräfelfing und Weiß Stefan, geboren am XX.XX.XXXX,
Gautinger Straße 1 C, 82131 Stockdorf
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 9644
- Schuldnerin -

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Telefon: +49(941)2807370
Telefax: +49(941)2807379

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als Insolvenzverwalter im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bayerwald - Fenster Haustüren GmbH,
Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald, IN 30/20 - AG Passau, angemeldeten
Forderungen Tabellenblätter Nr. 2 und 3.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 30.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9644 HRB 9644: Bayerwald Holding GmbH, Neukirchen vorm Wald, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 06.05.2020 (Az. IN 31/20)…
HRB 9644: Bayerwald Holding GmbH, Neukirchen vorm Wald, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 06.05.2020 (Az. IN 31/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 31/20 · Bayerwald Holding GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 31/20
Wirksam am
11.05.2020
Registerbezug
Passau, HRB 9644
IN 31/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bayerwald Holding GmbH, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald, vertreten
durch die Geschäftsführer Dr. Gusinde Philipp, geboren am XX.XX.XXXX,
Wandlhamerstraße 37, 82166 Gräfelfing und Weiß Stefan, geboren am XX.XX.XXXX,
Gautinger Straße 1 C, 82131 Stockdorf
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 9644
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere und vorrangig
dabei das Halten und Verwalten von Beteiligungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.05.2020 um 12.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Innere Regensburger Straße 3, 84034 Landshut
Telefon: +49(871)660199 0
Telefax: +49(871)660199 10
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.06.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.02.2020 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 11.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9644 HRB 9644: Bayerwald Holding GmbH, Neukirchen vorm Wald, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Badke, Rüdiger, Königs Wusterhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsfüh…
HRB 9644: Bayerwald Holding GmbH, Neukirchen vorm Wald, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Badke, Rüdiger, Königs Wusterhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Gusinde, Philipp, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX; Weiß, Stefan, Stockdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 9644 HRB 9644: Bayerwald Holding GmbH, Neukirchen vorm Wald, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.1991, zuletzt geändert durch Beschluss…
HRB 9644: Bayerwald Holding GmbH, Neukirchen vorm Wald, Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.1991, zuletzt geändert durch Beschluss vom 10.12.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Falkenberg, Ortsteil Ruderfing, Amtsgericht Landshut HRB 2888) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen vorm Wald. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere und vorrangig dabei das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Stammkapital: 257.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Badke, Rüdiger, Königs Wusterhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die HPV GmbH mit dem Sitz in Falkenberg (Amtsgericht Landshut, HRB 5236) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.