VR 12265

Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. 0Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V. Sitz: München München
  2. 0Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V. München
  3. Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V. München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
VR 12265 VR 12265: Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V., München (Beethovenstr. 8, 80336 München). Der Überwachungs- und Zertifizierungsverein für die Verfüllung von Gruben, Brüch…
VR 12265: Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V., München (Beethovenstr. 8, 80336 München). Der Überwachungs- und Zertifizierungsverein für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 18293) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 15.07.2021 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 15.07.2021 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 12265 Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V., München (Beethovenstr. 8, 80336 München). Der Überwachungs- und Zertifizierungsverein Transportbeton und WerkMörtel Land Bayern e.V. mit…
Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V., München (Beethovenstr. 8, 80336 München). Der Überwachungs- und Zertifizierungsverein Transportbeton und WerkMörtel Land Bayern e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 8487) und der Überwachungs- und Zertifizierungsverein Sand, Kies, Splitt und Recycling-Baustoffe Bayern e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 7914) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 27.11.2007 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 27.11.2007 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 27.11.2007 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.