VR 401888 früher Amtsgericht Leverkusen

Bayer Pension Trust e.V.

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leverkusen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leverkusen
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
VR 401888 Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen ( Leverkusen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliedervers…
Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen ( Leverkusen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 31.05.2011 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2011 mit dem Schering Beitragsorientierte Altersversorgung 2004 Treuhand e.V. mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 24032 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 401888 Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen ( Leverkusen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliedervers…
Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen ( Leverkusen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 31.05.2011 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2011 mit dem Schering Insolvenzsicherung Altersteilzeit Treuhand e.V. mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 23632 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 401888 Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen ( Leverkusen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliedervers…
Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen ( Leverkusen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 31.05.2011 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2011 mit dem Schering Altersversorgung Treuhand e.V. mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 21509 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.