HRA 6406

BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG

Amtsgericht Paderborn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Husarenstraße 81, 33104 Paderborn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Paderborn
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
12.04.2022
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

BAY-Verwaltungs GmbH

Paderborn

Kommanditist(in)

Ercan Alma

Neustadt a.d. Donau

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 2 IN 247/21 · BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 247/21
Wirksam am
10.07.2026
Registerbezug
Paderborn, HRA 6406
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 247/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6406 eingetragenen BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene BAY-Verwaltungs GmbH, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Alma, Hofmarkstraße 7, 93333 Neustadt a.d.Donau,

wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 48.187,18 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 214.952,46 wird eine Quote in Höhe von ca. 3,71 % gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.

2 IN 247/21
Amtsgericht Paderborn, 10.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 247/21 · BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 247/21
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Paderborn, HRA 6406
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 247/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6406 eingetragenen BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene BAY-Verwaltungs GmbH, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Alma, Hofmarkstraße 7, 93333 Neustadt a.d.Donau,

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 247/21
Amtsgericht Paderborn, 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 247/21 · BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 247/21
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Paderborn, HRA 6406
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 247/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6406 eingetragenen BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene BAY-Verwaltungs GmbH, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Alma, Hofmarkstraße 7, 93333 Neustadt a.d.Donau,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen (incl. Auslagen übertragener Zustellungen) XXX
Zwischensumme XXX
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX XXX
Endbetrag XXX

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 113.591,54 €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 14 Gläubigern auf XXX. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.06.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 eingesehen werden.

2 IN 247/21
Amtsgericht Paderborn, 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 247/21 · BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 247/21
Wirksam am
10.12.2024
Registerbezug
Paderborn, HRA 6406
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 247/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6406 eingetragenen BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene BAY-Verwaltungs GmbH, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Alma, Hofmarkstraße 7, 93333 Neustadt a.d.Donau,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 247/21
Amtsgericht Paderborn, 09.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 247/21 · BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 247/21
Wirksam am
06.11.2023
Registerbezug
Paderborn, HRA 6406
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 247/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6406 eingetragenen BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene BAY-Verwaltungs GmbH, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Alma, Hofmarkstraße 7, 93333 Neustadt a.d.Donau,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.12.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 247/21
Amtsgericht Paderborn, 06.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6406 HRA 6406: BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Paderborn, Husarenstraße 81, 33104 Paderborn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 247/21) vom 01.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das…
HRA 6406: BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Paderborn, Husarenstraße 81, 33104 Paderborn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 247/21) vom 01.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRA 6406 BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Paderborn, Husarenstraße 81, 33104 Paderborn. (Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben gastronomischer Betriebe. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige Unter…
BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Paderborn, Husarenstraße 81, 33104 Paderborn. (Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben gastronomischer Betriebe. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten sowie alle Geschäfte und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zwecken der Gesellschaft förderlich sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Husarenstraße 81, 33104 Paderborn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BAY-Verwaltungs GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 10956).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.