HRB 752542
Bauwerkstatt Czogala GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rottenburg am Neckar
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Registerdaten
- Sitz
- Rottenburg am Neckar
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 321 IN 1122/20 · Bauwerkstatt Czogala GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 321 IN 1122/20
- Wirksam am
- 03.02.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 752542
Aktenzeichen: 321 IN 1122/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauwerkstatt Czogala GmbH, vertr. d. d. GF Robert Krolak Hauptstraße 55, 09380 Thalheim, Amtsgericht Stuttgart , HRB 752542
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Krolak
ergeht am 03.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 27.02.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Erledigung der Geschäftsführerhaftungsansprüche gegen Herrn Marek Czogala in Höhe von nominal gerundet € 372.000,00 (hiervon in Höhe von gerundet € 140.000,00 rechtshängig durch Teilklage) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von € 60.000,00.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 321 IN 1122/20 · Bauwerkstatt Czogala GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 321 IN 1122/20
- Wirksam am
- 14.07.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 752542
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Krolak
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.07.2021 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 752542 HRB 752542: Bauwerkstatt Czogala GmbH, Rottenburg am Neckar, Hauptstraße 55, 09380 Thalheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Chemnitz, 317 IN 1122/…
Insolvenzplan 321 IN 1122/20 · Bauwerkstatt Czogala GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 321 IN 1122/20
- Wirksam am
- 14.01.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 752542
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauwerkstatt Czogala GmbH,
vertr. d. d. GF Robert Krolak Hauptstraße 55, 09380 Thalheim, Amtsgericht
Stuttgart , HRB 752542
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Krolak
ergeht am 13.01.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Baustoffhandel) wird
am 13.01.2021 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.03.2021
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem
Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.04.2021 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
317 IN 1122/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 752542 HRB 752542: Bauwerkstatt Czogala GmbH, Rottenburg am Neckar, Maieräckerstraße 27, 72108 Rottenburg am Neckar. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 55, 09380 Thalheim. Bestellt als Geschäftsführer: Kr…
HRB 752542 HRB 752542:Bauwerkstatt Czogala GmbH, Rottenburg am Neckar, Maieräckerstraße 27, 72108 Rottenburg am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2015. Geschäftsanschrift: Mai…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.