HRB 626

Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

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Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 96 IN 95/21 · Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 95/21
Wirksam am
21.04.2022
Registerbezug
Bonn, HRB 626
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 95/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 626 eingetragenen Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maarstr. 96, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Peter Kosubek, Achterstr. 54, 50678 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Alexander Jüchser, Wachsbleiche 26, 53111 Bonn wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 11.10.2021 bis zum 30.11.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.055.637,94 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt XXX EUR. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.03.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

96 IN 95/21
Amtsgericht Bonn, 19.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (96 IN 95/21) vom 01.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft …
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (96 IN 95/21) vom 01.12.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 95/21 · Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 95/21
Wirksam am
03.12.2021
Registerbezug
Bonn, HRB 626
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 95/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 626 eingetragenen Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maarstr. 96, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kosubek, Achterstr. 54, 50678 Köln

Geschäftszweig: Ausführung von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauten aller Art u. a.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2021, um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Alexander Jüchser, Wachsbleiche 26, 53111 Bonn, Telefon: 0228/97664231, Fax: 0228/97664233.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.01.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 23.02.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

96 IN 95/21
Bonn, 01.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 96 IN 95/21 · Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 95/21
Wirksam am
11.10.2021
Registerbezug
Bonn, HRB 626
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 95/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 626 eingetragenen Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maarstr. 96, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kosubek, Achterstr. 54, 50678 Köln

Geschäftszweig: Ausführung von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauten aller Art u. a.

ist am 11.10.2021, um 14:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Alexander Jüchser, Wachsbleiche 26, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

96 IN 95/21
Amtsgericht Bonn, 11.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Kairies, Heinrich Richard, Eschweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Kairies, Heinrich Richard, Eschweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Kosubek, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelv…
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Kosubek, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt zum Geschäftsführer: Kairies, Heinrich Richard, Eschweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Wilhelm, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Wilhelm, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Neubauer, Werner, Swisttal, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Braun, …
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Neubauer, Werner, Swisttal, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Braun, Wilhelm, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX; Kosubek, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Braun, Wilhelm, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Braun, Wilhelm, Reckling…
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Braun, Wilhelm, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 626 HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Karsten, Ulrik, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 626: Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Karsten, Ulrik, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 626 Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Die Gesellschafterversammlung hat am 07.12.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen…
Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Die Gesellschafterversammlung hat am 07.12.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,18 um EUR 0,82 auf EUR 51.130,00 zu erhöhen und sodann um EUR 48.870,00 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen; der Gesellschaftsvertrag wurde in § 3 (Stammkapital) geändert. Ferner wurde eine Änderung des Unternehmensgegenstandes und mit ihr die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 626 Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Faupel, Ursula, Kauffrau, Bonn; Dr. Weber, Norbert, Kaufmann, Königswinter. Bestellt zu…
Bauunternehmung Düx Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Maarstraße 96, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Faupel, Ursula, Kauffrau, Bonn; Dr. Weber, Norbert, Kaufmann, Königswinter. Bestellt zum Geschäftsführer: Karsten, Ulrik, Köln, *XX.XX.XXXX; Neubauer, Werner, Swisttal, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Karsten, Ulrik, Köln, *XX.XX.XXXX; Neubauer, Werner, Swisttal, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.