HRB 17984

Bauunternehmung Brockmeyer GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gausekamp 18, 49326 Melle

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Melle
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.05.2025
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Frank Brockmeyer

Melle

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Gegenstand des Unternehmens

Die Errichtung von Wohn- und Industriebauten und die Ausführung von Bauleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, oder sie erwerben.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 60 IN 19/25 · Bauunternehmung Brockmeyer GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 19/25
Wirksam am
13.10.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17984
60 IN 19/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Sachwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Osnabrück, 12.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 19/25 · Bauunternehmung Brockmeyer GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 19/25
Wirksam am
28.01.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17984
60 IN 19/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 27.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 60 IN 19/25 · Bauunternehmung Brockmeyer GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 19/25
Wirksam am
15.01.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17984
60 IN 19/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), ist Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Donnerstag, 12.02.2026, 14:00 Uhr, Saal 8, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Amtsgericht Osnabrück, 14.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 19/25 · Bauunternehmung Brockmeyer GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 19/25
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17984
60 IN 19/25 - In dem Insolvenzverfahren Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 17.11.2025 bestimmt worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfenden Forderungen bestreitet, muss bis zum 13.11.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

17.10.2025, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 19/25 · Bauunternehmung Brockmeyer GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 19/25
Wirksam am
01.07.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17984
60 IN 19/25 - In dem Insolvenzverfahren Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer) wird der auf den 04.07.2025 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin im mündlichen Verfahren vertagt, weil die öffentliche Bekanntmachung des Termins nicht ordnungsgemäß erfolgt ist und auch nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 18.07.2025, 10:30 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Sachwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Sachwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Sachwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
.

01.07.2025, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 60 IN 19/25 · Bauunternehmung Brockmeyer GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 19/25
Wirksam am
05.05.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17984
60 IN 19/25 : Über das Vermögen der Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Gausekamp 18, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRB 17984), vertr. d.: Frank Brockmeyer, Borgloher Straße 32, 49326 Melle, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Maike Tallen, Lengericher Landstr. 19, 49080 Osnabrück, Tel.: 0541-800498-46, Fax: 0541-800498-50, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.06.2025 anzumelden;

b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Sachwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 02.05.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17984 HRB 17984: Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Melle, Gausekamp 18, 49326 Melle. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschä…
HRB 17984: Bauunternehmung Brockmeyer GmbH, Melle, Gausekamp 18, 49326 Melle. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Völlmicke, André, Melle, *XX.XX.XXXX.

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