HRA 388

Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestr. 2, 02699 Königswartha

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Königswartha
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
03.02.2023
Datenstand
2026-07-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

"Hannemann GmbH"

Königswartha

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Gerd Schieber

Königswartha

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-07-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "Bauunternehmung Böpple&Co.KG" (Königswartha) Königswartha

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1689/22 · Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
544 IN 1689/22
Wirksam am
12.04.2024
Registerbezug
Dresden, HRA 388
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1689/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG, Industriestraße 2, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRA 388
vertreten durch die Komplementärin Hannemann GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Schieber

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Veräußerung der Gewerbeimmobilie, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bautzen, Grundbuch von Königswartha, Blatt 1944, Flurstück 1354, Größe: 8.604 qm, postalische Anschrift: Industriestraße 2, Königswartha; der Gewerbeimmobilie, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bautzen, Grundbuch von Königswartha, Blatt 1998, Flurstück 1339/1, Größe: 14.792 qm, postalische Anschrift: Am Wasserwerk 3, Königswartha; sowie Flustück 1345, Größe: 540 qm, postalische Anschrift: Niesendorfer Straße, Königswartha beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 30.04.2024, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1689/22 · Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
544 IN 1689/22
Wirksam am
07.02.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 388
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 544 IN 1689/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG, Industriestraße 2, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , Registergericht Dresden, Register-Nr.: HRA 388
vertreten durch die Komplementärin Hannemann GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Schieber

- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 06.02.2023 die Masseunzulänglichkeit
angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 544 IN 1689/22 · Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
544 IN 1689/22
Wirksam am
01.02.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 388
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 531 IN 1689/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG, Industriestraße 2, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRA 388
vertreten durch die Komplementärin Hannemann GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Schieber

- wurde am 01.02.2023 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bblaw.legal Telefon geschäftlich: 0351 810827 0 Telefax: 0351 810827 111

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.03.2023 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
| Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 27.04.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 27.04.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1689/22 · Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
544 IN 1689/22
Wirksam am
10.01.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 388
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 531 IN 1689/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG, Industriestraße 2, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRA 388
vertreten durch die Komplementärin Hannemann GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Schieber

ergeht am 09.01.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, mit den nachfolgend genannten Vertragspartnern zu dem jeweils benannten Zweck bis zu einem Betrag von insgesamt 8.857 Euro Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO zu begründen:

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Bruttobetrag bis zu
UniCredit Bank AG
Bahnhofstraße 4
95444Bayreuth

Zinsen Insolvenzgeldvorfinanzierung
3.200,00 Euro
Lohnbuchhaltungsservice Leich
Fasanenweg 2A
99869 Drei Gleichen
Lohnbuchhaltung
1.785,00 Euro
UniCredit Bank AG
Bahnhofstraße 4
95444 Bayreuth

Kontoführungsgebühren
24,00 Euro
BRZ Deutschland GmbH
Rollnerstraße 180
90425 Nürnberg

Erstellung Lohnabrechnung sowie Wartung Software
1.100,00 Euro
Deutsche Telekom
Brandenburger Straße 11
04103 Leipzig
Telekommunikationsdienstleistung
560,00 Euro
SachsenEnergie AG
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Stromversorgung
2.188,00 Euro

2. Soweit die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten nach Ziff. 1 ermächtigt ist, wird die Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen und der Schuldnerin entzogen.

3. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach der Ziff. 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

oder

bei dem

Landgericht Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1689/22 · Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
544 IN 1689/22
Wirksam am
07.12.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 388
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 531 IN 1689/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG, Industriestraße 2, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRA 388
vertreten durch die Komplementärin Hannemann GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Schieber
- wurde am 07.12.2022 um 13.30 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@bblaw.legal, Telefon geschäftlich 0351 810827 0, Telefax 0351 810827 111, Website www.bblaw.legal zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 388 Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG, Königswartha, Niesendorfer Str. 10, 02699 Königswartha. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 2, 02699 Königswartha.
Bauunternehmung Böpple GmbH & Co. KG, Königswartha, Niesendorfer Str. 10, 02699 Königswartha. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 2, 02699 Königswartha.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.