HRB 5689

Baustil Individuelles Bauen GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eichendorffring 13, 35606 Solms-Oberndorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Solms-Oberndorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
02.11.2018
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Bendel

Mengerskirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Tanja Härtl

Solms

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Baustil Individuelles Bauen GmbH Solms-Burgsolms

Gegenstand des Unternehmens

der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Planung, die Errichtung, Koordination und Durchführung der Errichtung von Wohn- bzw. Geschäftsimmobilien, die Vornahme aller dazu notwendigen Hilfsgeschäfte und das Erbringen aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, soweit keine gesetzlichen Erfordernisse bestehen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 105/18 · Baustil Individuelles Bauen GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 105/18
Wirksam am
12.07.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5689
3 IN 105/18 In dem Insolvenzverfahren Baustil Individuelles Bauen GmbH, Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB 5689), vertr. d.: 1. Andreas Bendel, Neue Straße 10, 35794 Mengerskirchen, (Geschäftsführer), 2. Tanja Härtl, Am Kahlen Berg 11a, 35606 Solms, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wetzlar, 12.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 105/18 · Baustil Individuelles Bauen GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 105/18
Wirksam am
07.05.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5689
3 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustil
Individuelles Bauen GmbH, Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB
5689), vertr. d.: 1. Andreas Bendel, Neue Straße 10, 35794 Mengerskirchen,
(Geschäftsführer), 2. Tanja Härtl, Am Kahlen Berg 11a, 35606 Solms,
(Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Schneider festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:

XXX EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

XXX EUR um 15 % erhöht zuzüglich

XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX EUR Auslagen zuzüglich

XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.03.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
249.661,90 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwaltersteht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
40 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. In dem vorliegenden Verfahren handelt es sich nicht um den
Normalfall der Inbesitznahme und Sicherung, sondern um eine aktive Verwaltung
und Gestaltung, verbunden mit dem erhöhten Haftungsrisiko einer zumindest
begrenzten Fortführung.
Zudem liegt eine Bauinsolvenz vor und der vorläufige Insolvenzverwalter musste
sich mit einer Vielzahl von Aus- und Absonderungsrechten auseinandersetzen.

Im Übrigen wird auf die Begründung des vorläufigen Insolvenzverwalters in
seinem Vergütungsantrag vom 05.03.2020 verwiesen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1,
35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 06.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 105/18 · Baustil Individuelles Bauen GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 105/18
Wirksam am
05.06.2019
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5689
3 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren Baustil Individuelles Bauen GmbH,
Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB 5689), vertr. d.: 1. Andreas
Bendel, Neue Straße 10, 35794 Mengerskirchen, (Geschäftsführer), 2. Tanja
Härtl, Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung
der bis zum 22.10.2019 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 Abs. I S.2
InsO.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
22.11.2019 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 04.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5689 HRB 5689: Baustil Individuelles Bauen GmbH, Solms-Oberndorf, Eichendorffring 13, 35606 Solms-Oberndorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 5689: Baustil Individuelles Bauen GmbH, Solms-Oberndorf, Eichendorffring 13, 35606 Solms-Oberndorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 105/18 · Baustil Individuelles Bauen GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 105/18
Wirksam am
01.11.2018
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5689
3 IN 105/18: Über das Vermögen der Baustil Individuelles Bauen GmbH,
Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB 5689), vertr. d.: 1. Andreas
Bendel, Neue Straße 10, 35794 Mengerskirchen, (Geschäftsführer), 2. Tanja
Härtl, Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms, (Geschäftsführerin), ist am 01.11.2018
um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394
Gießen, Tel.: 0641/94464530, Fax: 0641/94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem
Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.12.2018
anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 30.01.2019, 08:30 Uhr, II. Stock,
Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Wetzlar, 01.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 105/18 · Baustil Individuelles Bauen GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 105/18
Wirksam am
07.09.2018
Registerbezug
Wetzlar, HRB 5689
3 IN 105/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baustil
Individuelles Bauen GmbH, Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB
5689), vertr. d.: 1. Andreas Bendel, Neue Straße 10, 35794 Mengerskirchen,
(Geschäftsführer), 2. Tanja Härtl, Peter-Weil-Straße 6, 35606 Solms,
(Geschäftsführerin), ist am 07.09.2018 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider,
Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641/94464530, Fax: 0641/94464533, E-Mail:
ts@ra-timschneider.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden.

Amtsgericht Wetzlar, 07.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5689 Baustil Individuelles Bauen GmbH, Solms-Burgsolms, Solmser Gewerbepark 1, 35606 Solms-Burgsolms. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr d…
Baustil Individuelles Bauen GmbH, Solms-Burgsolms, Solmser Gewerbepark 1, 35606 Solms-Burgsolms. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Solms-Oberndorf beschlossen. Neuer Sitz: Solms-Oberndorf. Geschäftsanschrift: Eichendorffring 13, 35606 Solms-Oberndorf. Bestellt als Geschäftsführer: Bendel, Andreas, Mengerskirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.