HRB 3216

Bauservice Becker GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dietzhölztal

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Registerdaten

Sitz
Dietzhölztal
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bauservice Becker GmbH Dietzhölztal-Ewersbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 160/24 · Bauservice Becker GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 160/24
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Wetzlar, HRB 3216
3 IN 160/24: Über das Vermögen der Bauservice Becker GmbH, In der Heg 9, 35716 Dietzhölztal (AG Wetzlar, HRB 3216), vertr. d.: Sebastian Becker, In der Heg 9, 35716 Dietzhölztal, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 16:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sven O. Krakow, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/20431-20, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de, Internet: www.sbk-insolvenz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.02.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich durchgeführt.

Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) findet statt am:

Dienstag, 25.02.2025, 09:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.04.2025

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft werden (01.04.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 02.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 160/24 · Bauservice Becker GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 160/24
Wirksam am
04.11.2024
Registerbezug
Wetzlar, HRB 3216
3 IN 160/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauservice Becker GmbH, In der Heg 9, 35716 Dietzhölztal (AG Wetzlar, HRB 3216), vertr. d.: Sebastian Becker, In der Heg 9, 35716 Dietzhölztal, (Geschäftsführer), ist am 04.11.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven O. Krakow, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/20431-20, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de, Internet: www.sbk-insolvenz.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 04.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3216 HRB 3216: Bauservice Becker GmbH, Dietzhölztal-Ewersbach, In der Heg 9, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäft…
HRB 3216: Bauservice Becker GmbH, Dietzhölztal-Ewersbach, In der Heg 9, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung-Vertretung) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Sebastian, Eschenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Thomas, Maurermeister, Dietzhölztal-Ewersbach.
Veränderungen
HRB 3216 Bauservice Becker GmbH, Dietzhölztal-Ewersbach, In der Heeg 9, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach.Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital)…
Bauservice Becker GmbH, Dietzhölztal-Ewersbach, In der Heeg 9, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach.Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR sowie 1 ( Rechtsform-Firma-Sitz ), 6 Abs. 6 Satz 2 ( Geschäftsführung - Vertretung ) , 9 ( Gesellschafterbeschlüsse ) und 15 ( Austritt/ Ausscheiden aus der Gesellschaft ) beschlossen. Geschäftsanschrift: In der Heeg 9, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Christiane, Dietzhölztal-Ewersbach, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.