HRB 45271
BaumTec GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rodgau
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Registerdaten
- Sitz
- Rodgau
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 562/19 · BaumTec GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 562/19
- Wirksam am
- 05.03.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45271
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BaumTec GmbH, Behringstraße 6, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45271), vertr. d.: Arnd Baum, Germannenweg 17, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Entsprechend der Darlegung im Vergütungsantrag sowie der mit dem Vergütungsantrag vorgelegten Summen- und Saldenliste beträgt der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters 1 638 659,01 EURO. Dieser Wert war daher als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugrunde zu legen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen Insolvenzverwalter geleisteten Tätigkeiten, eine Gesamtvergütung in Höhe von 97,5 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen erachtet und festgesetzt.
Im Einzelnen wurden dabei folgende Zuschläge gem. § 3 InsVV angesetzt:
* 34,13 % (nach Abzug der bereits durch die Massemehrung erfolgten Vergütungserhöhung) für den erheblichen Arbeitsaufwand zur Wiederaufnahme und Fortführung des Geschäftsbetriebs,
* 12,5 % für die arbeitsintensiven Bemühungen zur Wiederherstellung der Liquidität,
* 12,5 % für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und der Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten,
* 15 % für die zeitintensiven Bemühungen um eine übertragende Sanierung.
Unter Berücksichtigung geringfügiger Überschneidungen der Zuschlagstatbestände wurde ein Gesamtzuschlag von 72,5 % der Regelvergütung des § 2 InsVV auf den Regelbruchteil als angemessen angesehen
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.03.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 562/19 · BaumTec GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 562/19
- Wirksam am
- 23.10.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45271
Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45271), vertr. d.: Arnd Baum, Germannenweg
17, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: Freitag,
27.11.2020.
Den Gläubigern wird Gelegenheit zur Abgabe von zustimmenden und ablehnenden
Stellungnahmen zu der nachfolgenden Tagesordnung bis zu diesem Stichtag
gegeben.
Tagesordnung:
Entscheidung über die vom Insolvenzverwalter beantragte Zustimmung zu dem zur
Akte gereichten Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag vom 12.10.2020 mit
der künftig unter BETESO Electronics Manufacturing Services GmbH firmierenden
mertus 674. GmbH und der Arca-Leasing GmbH.
Hinweise:
Der betreffende Kaufvertrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung von den
Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichtes
eingesehen werden.
Die beantragte Zustimmung gilt entsprechend § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt,
wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Stellungnahmen bei
Gericht eingehen.
Offenbach am Main, 21.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 562/19 · BaumTec GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 562/19
- Wirksam am
- 08.04.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45271
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BaumTec GmbH, Behringstraße 6,
63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45271), vertr. d.: Arnd Baum,
Germannenweg 17, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss
vom 02.03.2020 anberaumte mündliche Gläubigerversammlung (Berichts- und
Prüfungstermin) aufgrund der fortschreitenden Coronavirus-Pandemie aufgehoben
und entsprechend § 5 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 23.04.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und
Widersprüche gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder
ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt eine Zustimmung zu möglichen
Anträgen nach § 160 InsO als erteilt, wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Im schriftlichen Verfahren gilt
die Zustimmung entsprechend § 160 InsO als erteilt, wenn zu möglichen Anträgen
nach § 160 InsO keine schriftlichen Einwände seitens der Gläubiger erhoben
werden.
- Das Gericht behält sich vor, im Einzelfall eine mündliche
Verhandlung nachträglich noch anzuberaumen, wenn es diese entsprechend den
eingehenden schriftlichen Anträgen für notwendig und sinnvoll hält.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45271 HRB 45271: BaumTec GmbH, Rodgau, Behringstraße 6, 63110 Rodgau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 562/19 · BaumTec GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 562/19
- Wirksam am
- 05.03.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45271
Behringstraße 6, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45271), vertr. d.:
Arnd Baum, Germannenweg 17, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),hat der
Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 562/19 · BaumTec GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 562/19
- Wirksam am
- 02.03.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45271
der BaumTec GmbH, Behringstraße 6, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB
45271), vertr. d.: Arnd Baum, Germannenweg 17, 63128 Dietzenbach,
(Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter
ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer
Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/
203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.04.2020,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 23.04.2020, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 562/19 · BaumTec GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 562/19
- Wirksam am
- 25.02.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45271
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
BaumTec GmbH, Behringstraße 6, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45271),
vertreten durch: Arnd Baum, Germannenweg 17, 63128 Dietzenbach,
(Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Feketija, Mttlerer Schafhofweg 3, 60598 Frankfurt am
Main,
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) der vorläufige Insolvenzverwalter
ermächtigt, Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in Höhe von
insgesamt maximal 100.000,00 Euro im Range von Masseverbindlichkeiten (§ 55 II
InsO) zu begründen bzgl. Kosten für Warenlieferungen, sonstige Dienstleistungen
und Lieferungen, Telekommunikation, steuerliche Beratung, Reinigung,
Fremdpersonal, Transportdienstleistungen, Energiekosten, Entsorgungskosten und
Versicherungsprämien.
Die Anordnung erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zur
Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs und der Erwirtschaftung
weiterer Masse.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach - 24.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 562/19 · BaumTec GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 562/19
- Wirksam am
- 23.12.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45271
GmbH, Behringstraße 6, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 45271), vertr.
d.: Arnd Baum, Germannenweg 17, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), ist am
23.12.2019 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der
Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der
Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1
Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas
Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail:
t.rittmeister@reimer-rae.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45271 BaumTec GmbH, Rodgau, Behringstraße 6, 63110 Rodgau. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 Euro und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrage…
HRB 45271 BaumTec GmbH, Rodgau, Hermann-Staudinger-Straße 10-12, 63110 Rodgau. Geschäftsanschrift: Behringstraße 6, 63110 Rodgau.
HRB 45271 BaumTec GmbH, Rodgau, Hermann-Staudinger-Straße 10-12, 63110 Rodgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2010. Geschäftsanschrift: Hermann-Staudinger-Straße 10-12, 63110 Rod…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.