HRA 206538

Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Westermoorstraße 33, 26683 Saterland

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Saterland
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
26.06.2023
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Heinz Schlangen

Saterland-Scharrel

Kommanditist(in)

Jan Schlangen

Saterland-Scharrel

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Schlangen Verwaltungs-GmbH

Saterland

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-20 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Landessparkasse zu Oldenburg, vertreten durch Klaus Schicke festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.02.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Landessparkasse zu Oldenburg, vertreten durch Klaus Schicke die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.

Unter Berücksichtigung der erheblichen Komplexität des Insolvenzverfahrens, der Vielzahl von Arbeitnehmern sowie der umfangreichen Prüfungen und Entscheidungen (u. a. zu notariellen Kaufverträgen und Rechtsstreitigkeiten) erscheint ein Stundensatz von 200,00 € netto als angemessen.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 18.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
01.08.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 30.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Scharrel Blatt 1770, Scharrel Blatt 1406 und Scharrel Blatt 2974
- Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 12.01.2024, Notar Kessing URNr. 32/2024

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 30.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
29.02.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Schriftlicher besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf

04.04.2024.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Cloppenburg, 28.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
19.06.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 19.06.2023 um 12.00 Uhr aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Christian Hanken, Am Markt 9, 49685 Emstek, Tel.: 04473 / 92 913 18, Fax: 04473 / 93 222 74, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de, ernannt worden.

Herr Rechtsanwalt Hanken übernimmt gemäß §§ 80 InsO die Verwaltung der Insolvenzmasse, während die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Schuldnerin mit der Aufhebung der Eigenverwaltung erlischt.

Die Schuldner der Schuldnerin werden in der durch § 270 Abs. 1 S. 3 InsO geforderten entsprechenden Anwendung von § 28 Abs. 3 InsO aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den jetzt eingesetzten Insolvenzverwalter.

Die Schuldnerin hat wie ein vorzeitig ausgeschiedener Insolvenzverwalter entsprechend § 66 InsO binnen sechs Wochen über ihre Geschäftsführung Rechnung zu legen.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 16.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
23.05.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 16.06.2023, 09:45 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsabschlüssen nach Ermessen des Insolvenzverwalters

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 22.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
12.05.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 16.06.2023, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Aufhebung der Eigenverwaltung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 11.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
02.12.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: Über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2022 um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Am Markt 9, 49685 Emstek, Tel.: 04473 / 92 913 18, Fax: 04473 / 93 222 74, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.02.2023 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 17.02.2023, 11:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 02.12.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 08.11.2022 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 23.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 61/22 · Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Wirksam am
12.08.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
9 IN 61/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Schlangen, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2022 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Christian Hanken, Jammertal 1, 49661 Cloppenburg,
Tel.: 04471/9126-0, Fax: 04471/82997, E-Mail: info@rechtsanwaelte-hanken.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 12.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 206538 HRA 206538: Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Saterland, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie des Zustimmu…
HRA 206538: Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Saterland, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schlangen, Jan, Saterland-Scharrel, geb. am 19.02.1982, unter der Firma Heinz Schlangen Jungpflanzen Inh. Jan Schlangen e. K. in Saterland (AG Oldenburg, HRA 206 997) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 206538 HRA 206538: Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Saterland, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.03.2021 w…
HRA 206538: Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Saterland, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.03.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 206538 HRA 206538: Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Saterland, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. (Betrieb einer Baumschule.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. …
HRA 206538: Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Saterland, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. (Betrieb einer Baumschule.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Westermoorstraße 33, 26683 Saterland. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schlangen Verwaltungs-GmbH, Saterland (Amtsgericht Oldenburg HRB 214895).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.