HRB 16981

Baumaschinen Müller GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Seestraße 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rathenow
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
01.06.2023
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Natalia Mueller

Rathenow OT Steckelsdorf

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Serviceleistungen und Reparaturen an Maschinen aller Art

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6.70 IN 25/23 · Baumaschinen Müller GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 25/23
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Potsdam, HRB 16981
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baumaschinen Müller GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 16981 P), Seestraße 18, 14712 Rathenow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalia Müller, Seestr. 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der normale Vergütungssatz für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt 25 % der Regelvergütung. Dieser wird für das Inbesitznehmen, Verwalten und Sichern der vorhandenen Vermögenswerte gewährt. Von dem Regelsatz gem. § 2 Abs. 2 InsVV ist für die vorläufige Insolvenzverwalterin nicht lediglich der vorgesehene Regelbruchteil nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV festzusetzen, sondern die ungekürzte Mindestvergütung (BGH, Beschluss vom 13.7.2006; AZ: IX ZB 104/05). Weiterhin wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV geltend gemacht. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden wie beantragt festgesetzt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.01.2026 verwiesen. Der Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts Potsdam eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 25/23, Amtsgericht Potsdam, 16. Oktober 2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16981 P HRB 16981 P: Baumaschinen Müller GmbH, Rathenow, Seestraße 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Natalia, geb. Burdina
HRB 16981 P: Baumaschinen Müller GmbH, Rathenow, Seestraße 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Natalia, geb. Burdina
Veränderungen
HRB 16981 P Baumaschinen Müller GmbH, Rathenow, Seestraße 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf. Inländische Geschäftsanschrift: Seestraße 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08…
Baumaschinen Müller GmbH, Rathenow, Seestraße 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf. Inländische Geschäftsanschrift: Seestraße 18, 14712 Rathenow OT Steckelsdorf. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Mögeliner Lamdmaschinen GmbH in Premnitz (Amtsgericht Potsdam HRB 23315 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.