HRB 25390
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Luftschiffhafen 1, 14471 PotsdamGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Potsdam
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 22.11.2023
- Datenstand
- 2025-09-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Mathias Barthel
Potsdam
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Baukontor Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) Potsdam
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Bebauung von Grundstücken durch Subunternehmer sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6.70 IN 112/23 · Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 112/23
- Wirksam am
- 19.01.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 25390
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 25390), Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Bartel, Delbrückstraße 45, 14193 Berlin wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.03.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 16. Januar 2026, 6.70 IN 112/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.70 IN 112/23 · Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 112/23
- Wirksam am
- 04.06.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 25390
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 25390), Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Bartel wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 07.07.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 3. Juni 2025, 6.70 IN 112/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.70 IN 112/23 · Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 112/23
- Wirksam am
- 17.11.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 25390
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt), Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Bartel, HRB 25390 P
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Bebauung von Grundstücken durch Subunternehmer sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer
wird auf den Eröffnungsantrag vom 26.09.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.11.2023 um 13:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Emser Straße 9, 10719 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.12.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 07.02.2024, 11:00 Uhr, im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts, Insolvenzgerichts, Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, 16.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25390 P HRB 25390 P: Baukonzept Potsdam Gesellschaft für schlüsselfertigen Hausbau UG (haftungsbeschränkt), Potsdam, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam. Gegenstand: Die Planung und Bebauung von Grundstücken durch S…
die Tätigkeit als Generalübernehmer. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 ist der Gesellschaftsvertrag (das Musterprotokoll) geändert in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens)
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.