HRA 7816

Bauhütte im Siegerland Peter Schneider e.K.

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Euelsbruchstr. 11, 57258 Freudenberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Freudenberg
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
25.02.2011
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Peter Schneider

Freudenberg

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 160/26 · Schneider, Peter · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 160/26
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
Siegen, HRA 7816
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 160/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Peter Schneider, geboren am XX.XX.XXXX, Euelsbruchstraße 11, 57258 Freudenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7816 eingetragenen Firma Bauhütte im Siegerland Peter Schneider e.K.

hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):

Das gesamte zum 01.06.2026 von dem Schuldner bei der Stadt Freudenberg neu angemeldete Gewerbe wird gemäß§ 35 InsO aus der Insolvenzmasse freigegeben.
Die Gewerbeanmeldung umfasst die Erbringung von sozialen Diensten (Alltagsbegleitung, Seniorenhilfe) und zulassungsfreie handwerksähnliche Dienstleistungen (Holz- und Bautenschutz, Einbau von genormten Baufertigteilen). Weiterhin wird die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit als Bausachverständiger aus der Insolvenzmasse freigegeben.
Vermögen aus der derzeitigen und künftigen selbständigen Tätigkeit des Schuldners gehört nicht zur Insolvenzmasse. Ansprüche aus dieser Tätigkeit können im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden.

25 IN 160/26
Amtsgericht Siegen, 15.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 160/26 · Schneider, Peter · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 160/26
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Siegen, HRA 7816
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 160/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Peter Schneider, geboren am XX.XX.XXXX, Euelsbruchstraße 11, 57258 Freudenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7816 eingetragenen Firma Bauhütte im Siegerland Peter Schneider e.K.

hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):

Das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners (zulassungsfreie handwerkliche Dienstleistungen, wie Holz- und Bautenschutz, Einbau von genormten Baufertigeilen) gehört ab Insolvenzeröffnung nicht zur Insolvenzmasse.

Ansprüche aus dieser Tätigkeit können im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).

25 IN 160/26
Amtsgericht Siegen, 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 25 IN 160/26 · Schneider, Peter · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 160/26
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Siegen, HRA 7816
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 160/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn Peter Schneider, Euelsbruchstraße 11, 57258 Freudenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7816 eingetragenen Firma Bauhütte im Siegerland Peter Schneider e.K.,

ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

25 IN 160/26
Amtsgericht Siegen, 01.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 160/26 · Schneider, Peter · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 160/26
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Siegen, HRA 7816
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 160/26

Über das Vermögen

des Herrn Peter Schneider, geboren am XX.XX.XXXX, Euelsbruchstraße 11, 57258 Freudenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7816 eingetragenen Firma Bauhütte im Siegerland Peter Schneider e.K.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2026, um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nadine Eschen, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Telefon: 06421/407960, Fax: 06421 15858.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 30.10.2026.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

25 IN 160/26
Siegen, 01.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 7816 Bauhütte im Siegerland Peter Schneider e.K., Freudenberg (Euelsbruchstr. 11, 57258 Freudenberg, Renovierung und Restauration von Gebäuden.). Einzelkaufmann. Inhaber: Schneider, Peter, Freudenberg, *XX.XX.XXXX.
Bauhütte im Siegerland Peter Schneider e.K., Freudenberg (Euelsbruchstr. 11, 57258 Freudenberg, Renovierung und Restauration von Gebäuden.). Einzelkaufmann. Inhaber: Schneider, Peter, Freudenberg, *XX.XX.XXXX.

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