VR 37015

Bauernverband Nordharz e.V.

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Halberstadt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Halberstadt
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
25.09.2024
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Andreas Behrens

Falkenstein/Harz OT Ermsleben

Vorstand

Klaus Kilian

Aschersleben OT Mehringen

Vorstand

Stefan Schmerschneider

Quedlinburg OT Gernrode

Vorstand

Uwe Thielecke

Oberharz am Brocken OT Tanne

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-19 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 37015 Bauernverband Nordharz e.V., Halberstadt (Jägerstr. 23, 38835 Halberstadt). Durch Verschmelzungsvertrag vom 28.02.2006 ist der Verein als übernehmender Rechtsträger mit dem Kreisbauernverband Aschersleben e.…
Bauernverband Nordharz e.V., Halberstadt (Jägerstr. 23, 38835 Halberstadt). Durch Verschmelzungsvertrag vom 28.02.2006 ist der Verein als übernehmender Rechtsträger mit dem Kreisbauernverband Aschersleben e. V. mit dem Sitz in Aschersleben (Amtsgericht Stendal VR 36006) als übertragendem Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Die Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins hat dem Vertrag am 20.06.2006, die Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins hat ihm am 28.06.2006 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.