HRB 82156

Bauer & Reif Dental GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Dental 2000 GmbH Dentalhandel und -Service Sitz: Planegg München
  2. B & R Bauer & Reif - Zident Dental GmbH Dentalhandel und -service Sitz: München München
  3. Dental 2000 GmbH Dentalhandel und -Service Planegg
  4. B & R Bauer & Reif - Zident Dental GmbH Dentalhandel und -service München
  5. B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 487/20 · Bauer & Reif Dental GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 487/20
Wirksam am
08.07.2026
Registerbezug
München, HRB 82156
1542 IN 487/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bauer & Reif Dental GmbH, Heimeranstraße 35, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bauer Jürgen, Bauer Maximilian und Fülbier Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 82156
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 160 - 224 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 487/20 · Bauer & Reif Dental GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 487/20
Wirksam am
10.07.2024
Registerbezug
München, HRB 82156
1542 IN 487/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bauer & Reif Dental GmbH, Heimeranstraße 35, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Bauer Jürgen, Bauer Maximilian und Fülbier Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 82156
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss der Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Nord/LB Luxembourg S.A. vom 04.04./10.05.2024, nach der die von der Nord/LB Luxembourg zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen (teilweise) zurückgenommen werden und im Übrigen das Bestreiten des Insolvenzverwalters nicht aufrecht erhalten bleibt.
wird bestimmt auf

Donnerstag, 25.07.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Prokura erloschen: Dohr, Alexander, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsger…
HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Prokura erloschen: Dohr, Alexander, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.05.2020 (Az. 1542 IN 487/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1542 IN 487/20 · Bauer & Reif Dental GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 487/20
Wirksam am
29.05.2020
Registerbezug
München, HRB 82156
1542 IN 487/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bauer & Reif Dental GmbH, Heimeranstraße 35, 80339 München, vertreten durch die
Geschäftsführer Bauer Jürgen, Bauer Maximilian und Fülbier Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 82156
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.05.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)2554870
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.07.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.08.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 25.08.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.02.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.05.2020
******************************************************************************************************

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 487/20 · Bauer & Reif Dental GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 487/20
Wirksam am
02.03.2020
Registerbezug
München, HRB 82156
Az.: 1542 IN 487/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bauer & Reif Dental GmbH, Heimeranstraße 35, 80339 München, vertreten durch die
Geschäftsführer Bauer Jürgen, Bauer Maximilian und Fülbier Ralph,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 82156
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 28.02.2020 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Michael
Jaffé, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)2554870, Telefax:
+49(89)25548710, Email: muenchen@jaffe-rae.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dohr, Alexander, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Pro…
HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dohr, Alexander, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Feiner, Walter, Thann, *XX.XX.XXXX; Gosetti, Alessandro, München, *XX.XX.XXXX; Schaller, Jürgen Otto, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schaller, Jürgen Otto, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schaller, Jürgen Otto, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung. Ist nur ein …
HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Maximilian, Dipl.Betriebswirt, München, *XX.XX.XXXX; Bauer, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX; Fülbier, Ralph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Fülbier, Ralph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 82156: Bauer & Reif Dental GmbH, München, Heimeranstr. 35, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Fülbier, Ralph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156:B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschloss…
HRB 82156:B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Bauer & Reif Dental GmbH. Geschäftsanschrift: Heimeranstr. 35, 80339 München.
Veränderungen
HRB 82156 HRB 82156:B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Die Bauer & Reif Dental Jena GmbH Dentalhandel und -Service mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena …
HRB 82156:B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Die Bauer & Reif Dental Jena GmbH Dentalhandel und -Service mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 505917) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 82156 B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reif, Dieter, Dentalkaufmann, Dasing, *XX.XX.XXXX.
B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reif, Dieter, Dentalkaufmann, Dasing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München. Prokura erloschen: Reif, Olivia, München, *XX.XX.XXXX.
B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München. Prokura erloschen: Reif, Olivia, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Prokura erloschen: Multhoff, Ute, Oberhaching, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer…
B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Prokura erloschen: Multhoff, Ute, Oberhaching, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reif, Olivia, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Geschäftsanschrift: Heimeranstr. 35, 80333 München. Die Dental Medizin Schwarz Beteiligungs GmbH mit dem Sitz…
B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München, Heimeranstr. 35, 80333 München.Geschäftsanschrift: Heimeranstr. 35, 80333 München. Die Dental Medizin Schwarz Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 22606) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 82156 B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München (Poccistraße 7, 80336 München). Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Max, D…
B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München (Poccistraße 7, 80336 München). Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Max, Dentalkaufmann, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Feiner, Walter, Thann, *XX.XX.XXXX. Wohnsitz geändert: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Multhoff, Ute, Oberhaching, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Bauer, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82156 B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München (Poccistraße 7, 80336 München). Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals u…
B & R Bauer & Reif Dental GmbH Dentalhandel und -service, München (Poccistraße 7, 80336 München). Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 488.708,12 EUR auf 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.