HRB 14177
Bauer Fashion GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 130, 63849 LeidersbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leidersbach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 13.02.2019
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Bauer
Leidersbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-04 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von Damenoberbekleidung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Handel und der Vertrieb mit Waren und Dienstleistungen aller Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 651 IN 429/18 · Bauer Fashion GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 429/18
- Wirksam am
- 21.12.2022
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14177
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauer Fashion GmbH, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Schillerstraße 3, 63849 Leidersbach
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14177
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.01.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 86 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.01.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 19.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 651 IN 429/18 · Bauer Fashion GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 429/18
- Wirksam am
- 23.08.2022
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14177
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauer Fashion GmbH, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Schillerstraße 3, 63849 Leidersbach
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14177
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung der offenen Ansprüche der Masse
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.09.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die von dem Insolvenzverwalter zur Vorbereitung des Termins eingereichten Unterlagen können nach Terminsvergabe auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg -Insolvenzgericht- (1. Obergeschoss) des Amtsgerichts Aschaffenburg (Nebenstelle), Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg, eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 22.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 651 IN 429/18 · Bauer Fashion GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 429/18
- Wirksam am
- 17.04.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14177
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauer Fashion GmbH, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach, vertreten durch den
Geschäftsführer Bauer Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Schillerstraße 3, 63849
Leidersbach
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14177
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.05.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 84ff erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2020 der Forderungsanmeldung
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 651 IN 429/18 · Bauer Fashion GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 429/18
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14177
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauer Fashion GmbH, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach, vertreten durch den
Geschäftsführer Bauer Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Schillerstraße 3, 63849
Leidersbach
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14177
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.09.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 03.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14177 HRB 14177: Bauer Fashion GmbH, Leidersbach, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 31.01.2019 (Az. 652 IN 429/18) das In…
Forderungsprüfung 651 IN 429/18 · Bauer Fashion GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 429/18
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14177
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bauer Fashion GmbH, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach, vertreten durch den
Geschäftsführer Bauer Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Schillerstraße 3, 63849
Leidersbach
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14177
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2019 um 00.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt André Zöller
Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg
Telefon: +49 (6021) 3868330
Telefax: +49 (6021) 3868333
Email: zoeller@rae-ohly-zoeller.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 09.04.2019, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, Amtsgericht Aschaffenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 09.04.2019, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, Amtsgericht Aschaffenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.11.2018 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 01.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 651 IN 429/18 · Bauer Fashion GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 429/18
- Wirksam am
- 03.12.2018
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14177
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bauer Fashion GmbH, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach, vertreten durch den
Geschäftsführer Bauer Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Schillerstraße 3, 63849
Leidersbach
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14177
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 03.12.2018 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt André Zöller,
Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Telefon: +49 (6021) 3868330, Telefax: +49
(6021) 3868333, Email: zoeller@rae-ohly-zoeller.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 03.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14177 HRB 14177: Bauer Fashion GmbH, Leidersbach, Hauptstraße 130, 63849 Leidersbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2017 hat di…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.