HRB 737470

Bauconti GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hambrücken

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Registerdaten

Sitz
Hambrücken
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 101 IN 177/26 · Bauconti GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
101 IN 177/26
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 737470
101 IN 177/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Bauconti GmbH
Wittumstr. 1a
76707 Hambrücken
vertreten durch den Geschäftsführer Äsen Atanasov
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 737470
- Schuldnerin -

Beschluss:

Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert wird auf 100,00 EUR festgesetzt.
Gründe:

Die Ermittlungen des Gerichts haben ergeben, dass kein die Kosten des Verfahrens deckendes Vermögen der Schuldnerin vorhanden ist.
Wegen der Einzelheiten wird auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Herrn Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung im Gutachten vom 13.08.2026 Bezug genommen.
Danach ist die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet.
Der Sachverständige führt nachvollziehbar aus, dass keine freie Insolvenzmasse zu erwarten ist. Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens belaufen sich jedoch auf mindestens 5.850,00 EUR.
Nachdem ein Vorschuss zur Deckung der Verfahrenskosten nicht eingezahlt wurde bzw. die Antragstellerin erklärt hat, einen solchen nicht einzahlen zu wollen, ist der Insolvenzantrag gemäß § 26 InsO abzuweisen.
Die Kostenentscheidung ergeht in Anwendung der Grundsätze des § 91 ZPO, nach denen die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Im vorliegenden Fall ist dies die Schuldnerin. In der Sache selbst hat die antragstellende Gläubigerin in vollem Umfang obsiegt. Lediglich das objektive Verfahrenshindernis der Massearmut, welches für die antragstellende Gläubigerin nicht vorhersehbar und ihrem Einfluss entzogen war, steht einer Eröffnung des Verfahrens entgegen. Der Insolvenzantrag der antragstellenden Gläubigerin wird ausschließlich aus Gründen abgewiesen, die in der Person der Schuldnerin liegen.
Die Entscheidung über den Verfahrenswert beruht auf § 58 GKG.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 17.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 737470 HRB 737470: Bauconti GmbH, Hambrücken, Industriestraße 41, 76707 Hambrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) besc…
HRB 737470: Bauconti GmbH, Hambrücken, Industriestraße 41, 76707 Hambrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Wittumstraße 1a), 76707 Hambrücken. Gegenstand geändert; nun: Die Vermietung und Vermittlung von Baufahrzeugen und Baumaschinen aller Art sowie von Containern, der Handel mit Baustoffen aller Art, der Gerüstbau, die Durchführung von Gipser-, Stukkateur-, Maler- und Trockenbauarbeiten, die Erstellung von schlüsselfertigen Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Durchführung von Erdabreiten, und sämtliche, damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Es wird klargestellt, dass handwerklich geschützte Tätigkeiten ausschließlich durch konzessionierte Subunternehmer ausgeführt werden, soweit im Unternehmen keine eigenen Konzessionsträger vorhanden sind.
Neueintragungen
HRB 737470 HRB 737470: Bauconti GmbH, Hambrücken, Industriestraße 41, 76707 Hambrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2020. Geschäftsanschrift: Industriestraße 41, 76707 Hambrück…
HRB 737470: Bauconti GmbH, Hambrücken, Industriestraße 41, 76707 Hambrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2020. Geschäftsanschrift: Industriestraße 41, 76707 Hambrücken. Gegenstand: Die Vermietung und Vermittlung von Baufahrzeugen und Baumaschinen aller Art sowie von Containern und alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sandimoglu, Kecik, Bruchsal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.