HRA 726635
bau- technik - barth Inh. Bernhard Behner e.K.
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Biberach an der Riß
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Registerdaten
- Sitz
- Biberach an der Riß
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 34/25 · Behner, Bernhard · Insolvenzgericht Ravensburg
- Insolvenzgericht
- Ravensburg
- Aktenzeichen
- 20 IN 34/25
- Wirksam am
- 26.05.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRA 726635
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bernhard Behner, geboren am XX.XX.XXXX, Ostermünsterweg 8 A, 86465 Welden
Inhaber der bau- technik - barth Inh. Bernhard Behner e.K., Alte Schulstraße 1, 88400 Biberach - Rißegg, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726635
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Ulrike Kuschel, Antonienstraße 1, 80802 München, Gz.: IN 3517/24
hat der Insolvenzverwalter am 22.05.2025 angezeigt, dass weitere Masseunzulänglichkeit vorliegt (Neumasseverbindlichkeiten) , § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 26.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 34/25 · Behner, Bernhard · Insolvenzgericht Ravensburg
- Insolvenzgericht
- Ravensburg
- Aktenzeichen
- 20 IN 34/25
- Wirksam am
- 14.04.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRA 726635
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bernhard Behner, geboren am XX.XX.XXXX, Ostermünsterweg 8 A, 86465 Welden
Inhaber der bau- technik - barth Inh. Bernhard Behner e.K., Alte Schulstraße 1, 88400 Biberach - Rißegg, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726635
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Ulrike Kuschel, Antonienstraße 1, 80802 München, Gz.: IN 3517/24
hat der Insolvenzverwalter am 07.04.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 14.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 20 IN 34/25 · Behner, Bernhard · Insolvenzgericht Ravensburg
- Insolvenzgericht
- Ravensburg
- Aktenzeichen
- 20 IN 34/25
- Wirksam am
- 23.01.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRA 726635
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bernhard Behner, geboren am XX.XX.XXXX, Ostermünsterweg 8 A, 86465 Welden
Inhaber der bau- technik - barth Inh. Bernhard Behner e.K., Alte Schulstraße 1, 88400 Biberach - Rißegg, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726635
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Ulrike Kuschel, Antonienstraße 1, 80802 München, Gz.: IN 3517/24
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 22.01.2025 um 15.30 Uhr eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Wahl
Karlstraße 33, 89073 Ulm
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 08.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 24.03.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 24.03.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Dem Schuldner werden die Kosten des Eröffnungsverfahrens und des eröffneten Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, da sein Vermögen voraussichtich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 22.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 726635 HRA 726635: bau- technik - barth Inh. Bernhard Behner e.K., Biberach an der Riß, Alte Schulstraße 1, 88400 Biberach an der Riß. (Der Vertrieb und die Montage von Fenstern, Türen, Wintergärten, Rolladen, Mark…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.