HRB 24921
Bau- & Montage Dresden GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Friebelstr. 71, 01217 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.04.2023
- Datenstand
- 2025-10-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manuela Thumsch
Freital
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-20 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Bauhauptleistungen im Hochbau, Innenausbau für den Neubau und Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie Abriss und Transportleistungen für eigene und fremde Rechnungen mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Güter- und Personentransporten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 542 IN 694/20 · Bau- & Montage Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 694/20
- Wirksam am
- 04.02.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24921
Aktenzeichen: 542 IN 694/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau- & Montage Dresden GmbH, Friebelstraße 71, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24921
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Kotzan
ergeht am 02.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Thomas Beck, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 542 IN 694/20 · Bau- & Montage Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 694/20
- Wirksam am
- 22.01.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24921
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau- & Montage Dresden GmbH,
Friebelstraße 71, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24921
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Kotzan
wird dem Treuhänder die Vergütung für die Tätigkeit im
Restschuldbefreiungsverfahren am 21.01.2021 festgesetzt. Der Beschluss liegt in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig
bei einem der oben genannten Gerichte
bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
542 IN 694/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24921 HRB 24921: Bau- & Montage Dresden GmbH, Dresden, Friebelstr. 71, 01217 Dresden. Durch Erklärung des Insolvenzverwalters ist das Geschäftsjahr geändert worden. Geschäftsjahr ist das im Gesellschaftsvertrag fe…
HRB 24921 HRB 24921: Bau- & Montage Dresden GmbH, Dresden, Friebelstr. 71, 01217 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.08.2020, AZ: 531 IN 694/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ge…
Forderungsprüfung 542 IN 694/20 · Bau- & Montage Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 694/20
- Wirksam am
- 13.08.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24921
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau- & Montage Dresden GmbH,
Friebelstraße 71, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24921
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Kotzan
- wurde am 13.08.2020 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31-33, 01099 Dresden, Telefax:
0351 26441101 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de Telefon
geschäftlich: 0351 26441100
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
24.09.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
05.11.2020 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
531 IN 694/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24921 HRB 24921: Bau- & Montage Dresden GmbH, Dresden, Friebelstr. 71, 01217 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 11.06.2020, AZ: 531 IN 694/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und…
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 694/20 · Bau- & Montage Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 694/20
- Wirksam am
- 11.06.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24921
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bau- & Montage
Dresden GmbH, Friebelstraße 71, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24921
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Kotzan
- wurde am 11.06.2020 um 13:21 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31-33,
01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Email geschäftlich
dresden@anwaelte-beck.de, Telefon geschäftlich 0351 26441100, Website
www.anwaelte-beck.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
531 IN 694/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24921 HRB 24921: Bau- & Montage Dresden GmbH, Dresden, Friebelstr. 71, 01217 Dresden. Prokura erloschen: Thumsch, Gisela, Freital OT Pesterwitz, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Thumsch, Manuela, Freital, *XX.XX.XXXX.
HRB 24921 HRB 24921: Bau- & Montage Dresden GmbH, Dresden, Friebelstr. 71, 01217 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2015 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages be…
HRB 24921 Bau- & Montage Dresden GmbH, Dresden (Zamenhofstr. 55, 01257 Dresden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2006. Gegenstand des Unternehmens: Bauhauptleistungen im Hochbau, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.