HRB 4681

Bau-AbZ GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heiligengrabe OT Papenbruch

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Registerdaten

Sitz
Heiligengrabe OT Papenbruch
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bau-AbZ GmbH Wittstock/OT Biesen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 5/19 · Bau-AbZ GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 5/19
Wirksam am
03.07.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRB 4681
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-AbZ GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 4681 NP), Geschäftszweig: Neu-, Um- und Ausbauten, Zimmereiarbeiten und Trockenbau, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Wille, Liebenthaler Weg 3, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 11. August 2023, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung). Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Es ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen (§ 160 InsO)
- die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Angebot des Geschäftsführers Helmut Wille die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung sowie Ansprüche aus Anfechtung und auf Herausgabe des Wohnanhängers vom Typ Hobby 560 WLU, amtliches Kennzeichen WK-HV 2, gegen Zahlung eines Betrages von 50.000,00 EUR, zahlbar in zwei Raten von 20.000,00 EUR und 30.000,00 EUR zu erledigen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 27. Juni 2023
15 IN 5/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 5/19 · Bau-AbZ GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 5/19
Wirksam am
13.06.2022
Registerbezug
Neuruppin, HRB 4681
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-AbZ GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 4681 NP), Geschäftszweig: Neu-, Um- und Ausbauten, Zimmereiarbeiten und Trockenbau, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Wille, Liebenthaler Weg 3, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 15. August 2022 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 9. Juni 2022
15 IN 5/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 5/19 · Bau-AbZ GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 5/19
Wirksam am
02.06.2022
Registerbezug
Neuruppin, HRB 4681
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-AbZ GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 4681 NP), Geschäftszweig: Neu-, Um- und Ausbauten, Zimmereiarbeiten und Trockenbau, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Wille, Liebenthaler Weg 3, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 24. Juni 2022, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung).Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters ist zu beschließen (§ 160 InsO)
- die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Angebot der HS-Bau GmbH, die gegenüber ihr geltend gemachten Forderungen im Wege eines Vergleiches durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 27.000,00 EUR zu erledigen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt, Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiter werden Sie wegen der aktuellen Entwicklung und der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes hingewiesen.
Neuruppin, den 1. Juni 2022
15 IN 5/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 5/19 · Bau-AbZ GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 5/19
Wirksam am
14.05.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 4681
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-AbZ GmbH (Registergericht:
Amtsgericht Neuruppin HRB 4681 NP), Geschäftszweig: Neu-, Um- und Ausbauten,
Zimmereiarbeiten und Trockenbau, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT
Papenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Wille,
Liebenthaler Weg 3, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch ist am 10.05.2019 bei
Gericht die Anzeige der Verwalter eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 13. Mai 2019
15 IN 5/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4681 NP HRB 4681 NP: Bau-AbZ GmbH, Heiligengrabe OT Papenbruch, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 5/19 Amtsgericht Neuruppin…
HRB 4681 NP: Bau-AbZ GmbH, Heiligengrabe OT Papenbruch, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 5/19 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 5/19 · Bau-AbZ GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 5/19
Wirksam am
15.04.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 4681
Über das Vermögen der
Bau-AbZ GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 4681 NP),
Geschäftszweig: Neu-, Um- und Ausbauten, Zimmereiarbeiten und Trockenbau, Am
Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Helmut Wille, wird am 10.04.2019, um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam. Der Schuldnerin wird die Verfügung
über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der
Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es
zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger
werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 04.06.2019 bei dem
Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in
Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten,
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im
schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 04. Juli 2019. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger
über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen
Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 04. Juli 2019:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) im schriftlichen Verfahren zu entscheiden:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des
Warenlagers im Ganzen
Soweit zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs.
1 S. 3 InsO).
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 14.06.2019 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 04. Juli 2019.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. Juli 2019 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Anderkonten
einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer
Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten
ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand
und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 10.04.2019
15 IN 5/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 5/19 · Bau-AbZ GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 5/19
Wirksam am
05.02.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 4681
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Bau-AbZ GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 4681 NP),
Geschäftszweig: Neu-, Um- und Ausbauten, Zimmereiarbeiten und Trockenbau, Am
Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Helmut Wille, Liebenthaler Weg 3, 16909 Heiligengrabe OT
Papenbruch
ist heute, am 5. Februar 2019, um 12.30 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22
InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Roland Gronau,
Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam bestellt. Verfügungen der Schuldnerin
über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt
wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei
Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 5. Februar 2019
15 IN 5/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4681 NP HRB 4681 NP: Bau-AbZ GmbH, Heiligengrabe OT Papenbruch, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Nicht mehr Geschäftsführer: Wille, Thomas
HRB 4681 NP: Bau-AbZ GmbH, Heiligengrabe OT Papenbruch, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Nicht mehr Geschäftsführer: Wille, Thomas
Veränderungen
HRB 4681 NP Bau-AbZ GmbH, Wittstock/OT Biesen, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Sitz: Heiligengrabe OT Papenbruch. Geschäftsanschrift: Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Durch Beschluss…
Bau-AbZ GmbH, Wittstock/OT Biesen, Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Sitz: Heiligengrabe OT Papenbruch. Geschäftsanschrift: Am Schulberg 2, 16909 Heiligengrabe OT Papenbruch. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2009 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) geändert..
Veränderungen
HRB 4681 NP Bau-AbZ GmbH, Wittstock/OT Biesen(Chaussee 15a, 16909 Wittstock/OT Biesen). Grund- oder Stammkapital: 25.650,00 EUR. Geschäftsführer: Wille, Helmut, *XX.XX.XXXX, Heiligengrabe, mit der Befugnis die Gesellsch…
Bau-AbZ GmbH, Wittstock/OT Biesen(Chaussee 15a, 16909 Wittstock/OT Biesen). Grund- oder Stammkapital: 25.650,00 EUR. Geschäftsführer: Wille, Helmut, *XX.XX.XXXX, Heiligengrabe, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Wille, Thomas, *XX.XX.XXXX, Heiligengrabe, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wille, Nicky. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 wurde das Stammkapital auf EURO umgestellt und um EURO 85,41 auf EURO 25.650,00 erhöht sowie der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 8 Nr.1 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 9 A Nr.1e) und f) (Beschränkung der Geschäftsführer) geändert..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.