HRB 16030 HL

BASISORTH GmbH

Amtsgericht Lübeck · Schleswig-Holstein

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Geesthacht

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Registerdaten

Sitz
Geesthacht
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 289.573,28 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.03.2026 und dem vorangegangenen Antrag vom 28.05.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt. Dabei ist berücksichtigt, dass der Verwalter sich mit einer großen Gläubigerzahl befassen musste, das Verfahren lang andauerte, die schuldnerische Buchhaltung unvollständig war und umfangreiche Forderungen einzuziehen waren. Ebenfalls wurde berücksichtigt, dass der Verwalter bereits als Sachwalter zuvor im Verfahren tätig gewesen war.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 01.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
28.04.2026
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem korrigierten Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
27.11.2025
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung aller Beteiligten zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.01.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 26.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
20.07.2023
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502 Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem ergänzenden Vergütungsantrag des Sachwalters Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 20.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
31.03.2022
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502 Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

1. Die Prüfung der bis 30.03.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 127 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.05.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 30.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
21.09.2021
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502 Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

1. Die Prüfung der bis 20.09.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 126 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 01.11.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 20.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
05.07.2021
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502 Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem Vergütungsantrag des Sachwalters und des vorläufigen Sachwalters Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 28.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
23.03.2021
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den
Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502
Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

1. Die Prüfung der bis 19.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 124-125 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
30.04.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 19.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
25.09.2020
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den
Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502
Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

1. Die Prüfung der bis 24.09.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 113-123 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
24.11.2020.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 24.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
29.06.2020
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den
Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502
Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

Beschluss:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur
Veräußerung der wesentlichen Betriebstelle des schuldnerischen Betriebs an die
"Detlef Paulsen Arbeitsschutz und Betriebsausrüster GmbH" gemäß
Übertragungsvertrag vom 24.04.2020 zu einem Kaufpreis von 20.000,00 €.
wird bestimmt auf

Freitag, 24.07.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 4, Möllner Str. 20, 21493
Schwarzenbek

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 26.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16030 HL HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 154/19 · Basisorth GmbH · Insolvenzgericht Schwarzenbek
Insolvenzgericht
Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Wirksam am
02.01.2020
Registerbezug
Lübeck, HRB 16030
1 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den
Geschäftsführer Jan Schröder, geboren am XX.XX.XXXX, Worther Weg 125 e, 21502
Geesthacht
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1
InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg
Telefon: 040 3339958-0
Telefax: 040 3339958-29
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.02.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
6. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters,
über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157
(Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 31.03.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 01.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16030 HL HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Orth, Stefan; Geschäftsführer: 3. Schröder, Jan, *XX.XX.XXXX, Geesthacht; Prokura: Nicht mehr …
HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Orth, Stefan; Geschäftsführer: 3. Schröder, Jan, *XX.XX.XXXX, Geesthacht; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schröder, Jan; 2. Krause, Corina, *XX.XX.XXXX, Boizenburg; Einzelprokura
Veränderungen
HRB 16030 HL HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Kapital: 50.000,00 EUR. Änderung zu Nr. 1, Geschäftsführer: Orth, Stefan, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertret…
HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Kapital: 50.000,00 EUR. Änderung zu Nr. 1, Geschäftsführer: Orth, Stefan, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019 ist das Stammkapital von 43.334,00 EUR um 6.666,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 4 (Stammkapital), 6 (Geschäftsjahr), 7 (Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung), 9 (Verfügungen über Geschäftsanteile), 13 (Abfindung) und 15 (Auflösung der Gesellschaft).
Veränderungen
HRB 16030 HL HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Prokura: 1. Schröder, Jan, *XX.XX.XXXX, Geesthacht; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokurist…
HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Prokura: 1. Schröder, Jan, *XX.XX.XXXX, Geesthacht; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2018 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 (Verfügungen über Geschäftsanteile)
Veränderungen
HRB 16030 HL HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Runde, Wolfgang Gerhard
HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Runde, Wolfgang Gerhard
Neueintragungen
HRB 16030 HL HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Name der Firma: BASISORTH GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Geesthacht; Geschäftsanschrift: Hermsdorfer Straße 1, 215…
HRB 16030 HL: BASISORTH GmbH, Geesthacht, Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht. Name der Firma: BASISORTH GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Geesthacht; Geschäftsanschrift: Hermsdorfer Straße 1, 21502 Geesthacht; Gegenstand: Der Handel mit persönlicher Schutzausrüstung, Berufsbekleidung, Werkzeugtechnik und Betriebsmitteln und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Kapital: 43.334,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Orth, Stefan, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Runde, Wolfgang Gerhard, *XX.XX.XXXX, Seevetal; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.01.1989, 22.09.1989
zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.05.2016.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Seevetal (Amtsgericht Lüneburg, HRB 110339) nach Geesthacht verlegt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, wobei insbesondere geändert in § 1 Abs. 1 (Firma), § 1 Abs. 2 (Sitz) sowie in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2016 mit der Ute Orth Bekleidung & Technik GmbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck HRA 5194 HL) verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 22.12.1989

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.