HRB 16051
Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung- und Service- GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dessau-Roßlau
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Registerdaten
- Sitz
- Dessau-Roßlau
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung- und Service- GmbH Dessau
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 2 IN 201/18 · Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung und Service- GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/18
- Wirksam am
- 02.10.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16051
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 29.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 201/18 · Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung und Service- GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/18
- Wirksam am
- 26.08.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16051
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.09.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 25.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 201/18 · Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung und Service- GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/18
- Wirksam am
- 06.05.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16051
Heizung und Service- GmbH, Orangeriestr. 2, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal,
HRB 16051), vertr. d.: Alexander Mehnert, Kornhausstr. 151, 06846
Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV
in %: 25 und Beachtung
Mindestvergütung gem. § 2
Abs. 2 InsVV bei 58 Gläubiger)
xxx EUR Zuschlag (aus 4.268,94 EUR
Regelvg.) gemäß § 3
InsVV i.H.v 30%
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe
von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19
%.
xxx EUR Gesamtbetrag.
Der Insolvenzverwalterin Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger,
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle, Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926 wird
gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger am
11.09.2018 zum Sachverständigen und am 12.09.2018 zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin.
Mit Schriftsatz vom 12.12.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung ihrer Vergütung und ihrer Auslagen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben
worden.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine
Vergütung zu.
Die Höhe der Berechnungsmasse i.H.v. 21.291,50 EUR ergibt sich aus dem von ihr
schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Regelvergütung bestimmt sich nach den §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10ff. InsVV
und beläuft sich auf xxx EUR. Da in diesem Verfahren die nach dem tatsächlichen
Berechnungswert ergebende Vergütung unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung
liegt, wurde für die Berechnung der Vergütung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin die Mindestvergütung auf xxx EUR in Ansatz gebracht (xxx
EUR, erhöht um xxx EUR wg. 58 Gläubiger).
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen
Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, sie für ihre Tätigkeit im
Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb sind die geltend gemachten
Zuschläge gemäß § 3 Abs. 1 InsVV, und zwar
- 20% aufgrund der Unternehmensfortführung/Insolvenzgeldvorfinanzierung/
Übernahme
Arbeitgeberfunktion,
- 10% für Sanierungsbemühungen
unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des gesamten
Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie
10 ff. InsVV und ist nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7
und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich
stattzugeben.
Der Masse darf somit insgesamt ein Betrag in Höhe von 6.253,44 EUR entnommen
werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht
Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als
elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet
ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der
Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in
§ 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den
technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der
Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau,
Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.05.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 201/18 · Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung und Service- GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/18
- Wirksam am
- 05.12.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16051
Service- GmbH, Orangeriestr. 2, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 16051),
vertr. d.: Alexander Mehnert, Kornhausstr. 151, 06846 Dessau-Roßlau,
(Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin Dipl.-Kauffrau Dorit
Schwamberger gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von
Massegläubigern gegen die Insolvenzverwalterin auf Befriedigung ihres
Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
unmittelbar bei der Insolvenzverwalterin geltend zu machen. Amtsgericht
Dessau-Roßlau, 04.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16051 HRB 16051: Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung- und Service- GmbH, Dessau-Roßlau, Orangeriestraße 2, 06847 Dessau-Roßlau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau v…
Forderungsprüfung 2 IN 201/18 · Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung und Service- GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/18
- Wirksam am
- 30.10.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16051
Service- GmbH, Orangeriestr. 2, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 16051),
vertr. d.: Alexander Mehnert, (Geschäftsführer), ist am 30.10.2018 um 08:00 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger,
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle, Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.11.2018 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 18.12.2018, 10:15 Uhr, Saal 112,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessiert oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
· Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16051 HRB 16051: Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung- und Service- GmbH, Dessau-Roßlau, Orangeriestraße 2, 06847 Dessau-Roßlau. Aufgrund fehlerhafter Zwischeneintragung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Ge…
HRB 16051 HRB 16051: Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung- und Service- GmbH, Dessau-Roßlau, Orangeriestraße 2, 06847 Dessau-Roßlau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau v…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 201/18 · Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung und Service- GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/18
- Wirksam am
- 12.09.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16051
Schmidt Sanitär-, Heizung und Service- GmbH, Orangeriestr. 2, 06847
Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 16051), vertr. d.: Alexander Mehnert,
(Geschäftsführer), ist am 12.09.2018 gegen die Schuldnerin die vorläufige
Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger,
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle, Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926
bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16051 Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung- und Service- GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Geschäftsanschrift: Orangeriestraße 2, 06847 Dessau-Roßlau. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,…
HRB 16051 Barth & Schmidt Sanitär-, Heizung- und Service- GmbH, Dessau (Elisabethstraße 39, 06844 Dessau). Bestellt: Geschäftsführer: Germann, Steffen, Bernburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befug…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.