HRB 18432
Bartel Logistik GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rathenower Str. 27, 14715 Milower Land OT BützerGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Milower Land
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 07.11.2023
- Datenstand
- 2025-10-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Rakow
Rathenow
Christian Arndt
Premnitz
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-07 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Transport von Möbeln und anderer Güter und die damit im Zusammenhang stehende Lagerung, der Verkauf und Einbau von Küchen sowie die Vermietung von Lastkraftwagen und der Abschluss aller hiermit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6.70 IN 95/23 · Bartel Logistik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 95/23
- Wirksam am
- 06.02.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 18432
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwälte, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11.03.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. Februar 2025, 6.70 IN 95/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6.70 IN 95/23 · Bartel Logistik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 95/23
- Wirksam am
- 04.06.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 18432
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwälte, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Laut Gutachten vom 26.10.2023 betrug der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 748.677,31 €. Es wurde ein Zuschlag von 19,16 % für die Betriebsfortführung und 25 % für die Insolvenzgeldvorfinanzierung gewährt. Zudem wurde in Zuschlag für Sanierungsbemühungen in Höhe von 20 % gewährt. Es wurden Auslagen für zwei Monate festgesetzt. Zudem erfolgte die Festsetzung der Umsatzsteuer.
Der Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts Potsdam eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 95/23, Amtsgericht Potsdam, 4. Juni 2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 95/23 · Bartel Logistik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 95/23
- Wirksam am
- 19.04.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 18432
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwälte, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - hat der Verwalter am 04.04.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 17. April 2024, 6.70 IN 95/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 95/23 · Bartel Logistik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 95/23
- Wirksam am
- 29.11.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 18432
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwälte, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - hat der Verwalter am 14.22.2023 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 28. November 2023, 6.70 IN 95/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.70 IN 95/23 · Bartel Logistik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 95/23
- Wirksam am
- 03.11.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 18432
Bartel Logistik GmbH
Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer
vertreten durch die Geschäftsführer
Christian Arndt, Premnitz und Herrn Rakow, Rathenow
HRB 18432 P
Gegenstand des Unternehmens:
Der Transport und die Lagerung von Möbeln und anderer Güter,
wird auf den Eröffnungsantrag vom 03.08.2023
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01. November 2023 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.01.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
31.01.2024, um 09:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Gründe:
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, den 01. November 2023, Amtsgericht Potsdam, 6.70 IN 95/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18432 P HRB 18432 P: Bartel Logistik GmbH, Milower Land, Rathenower Str. 27, 14715 Milower Land OT Bützer. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Weber, Markus
HRB 18432 P HRB 18432 P: Bartel Logistik GmbH, Milower Land, Rathenower Str. 27, 14715 Milower Land OT Bützer. Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Bartel, Sebastian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten…
Weber, Markus, *XX.XX.XXXX, Alt Ruppin; Einzelprokura
HRB 18432 P HRB 18432 P: Bartel Logistik GmbH, Milower Land, Rathenower Str. 27, 14715 Milower Land OT Bützer. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geände…
HRB 18432 P HRB 18432 P: Bartel Logistik GmbH, Milower Land, Rathenower Str. 27, 14715 Milower Land OT Bützer. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Lück, Mario; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Bartel, Sebastian,…
HRB 18432 P HRB 18432 P: Bartel Logistik GmbH, Milower Land, Rathenower Str. 27, 14715 Milower Land OT Bützer. Geschäftsführer: 3. Bartel, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 4. Lück, Mario, *XX.XX.XXXX, Da…
Bartel, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 4.
Lück, Mario, *XX.XX.XXXX, Dallgow-Döberitz; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bartel, Wilfried; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 Abs. 2 (Veräußerung von Geschäftsanteilen); § 9 (neuer Absatz 5) (Einziehung von Geschäftsanteilen); § 10 (neuer Absatz 4) (Vererbung von Geschäftsanteilen)
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