HRA 93732
Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gelnhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Gelnhausen
- Datenstand
- 2024-05-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 10.08.2022
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.09.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 09.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 17.12.2021
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
wird die Terminsbestimmung vom14.12.2021 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass die Terminsstunde 9:00 Uhr lautet. Termin ist daher bestimmt auf
Mittwoch, 19.01.2022, 9:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Amtsgericht Hanau
16.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 14.12.2021
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 19.01.2022, 00:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
die Anhängigmachung sowie der Abschluss von Vergleichen zur Beilegung oder Vermeidung folgender Rechtsstreite:
Anspruch gegen Herrn Jan. D Leuze und Herrn Henrik Peter Mayer als Gesamtschuldner in Höhe von 518.985,66 EUR aus der Geschäftsführerhaftung.
Anspruch auf Zahlung der Kommanditeinlage in Höhe von insgesamt 100.000,00 EUR gegen die Kommanditisten der Schuldnerin (Herren Alfred Christopher Robert Ernst und Uwe Kleiner sowie Outlet Holding GmbH).
Darlehensrückzahlungsansprüche gemäß Kontennachweis zur Bilanz zum 30.11.2018 gegenüber der Outlet Holding GmbH in Höhe von 76.944,18 EUR (Sachkonto: 350100) und gegenüber der Asset Holding GmbH in Höhe von 7.500,00 EUR (Sachkonto: 128100).
Zahlungsanspruch gegen Herrn Jan D. Leuze in Höhe von insgesamt 125.298,21 EUR wegen privater Entnahmen aus dem Vermögen der lnsolvenzschuldnerin gemäß Kontennachweis zur Bilanz zum 30.11.2018 (Sachkonto: 345200).
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Wichtige Hinweise für Gläubigerversammlungen
1. Im Gerichtsgebäude und während der Termins ist ein medizinischer Mund- und Nasenschutz (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
2. Der Mindestabstand von 1,5 m ist auch im Gericht einzuhalten, insbesondere während der Wartezeiten in den Fluren. Daher sind auch die Sitzgelegenheiten zum Teil abgesperrt.
3. Pro Gläubiger kann nur eine Person an der Gläubigerversammlung teilnehmen. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich, etwa für Dolmetscher oder Assistenzpersonen für Behinderte.
4. Sollte sich bei Terminsaufruf herausstellen, dass der Saal für die Anzahl der erschienen Beteiligten nicht ausreicht, muss der Termin kurzfristig vertagt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 14.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 09.11.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
Outlet GmbH & Co. KG, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRA 93732),
vertr. d.: 1. Barbarossa City Outlet Beteiligungsgesellschaft mbH, Im
Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Dieter
Leuze, Säntisstraße 58, 88662 Überlingen, (Geschäftsführer), ist für die
Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren
angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen
Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung
bestimmt auf
Donnerstag, 03.12.2020, 09:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch
von Gelnhausen, Blatt 7777, BV Nr. 1, Gemarkung Gelnhausen, Flur 1, Flurstück
1001/3, Gebäude- und Freifläche, im Ziegelhaus 4, 6, 8 zu einem Kaufpreis von
mindestens 600.000,00 € zuzüglich 65.000,00 € Prolongationsentgelt und
32.700,00 € Massekostenbeitrag.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Wichtige Hinweise wegen der Corona-Pandemie
1. Im Gerichtsgebäude ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
2. Der Mindestabstand von 1,5 m ist auch im Gericht einzuhalten,
insbesondere während der Wartezeiten in den Fluren. Daher sind auch die
Sitzgelegenheiten zum Teil abgesperrt.
3. Wie die Maskenpflicht während einer laufenden Verhandlung gehandhabt
wird, obliegt dem/der jeweiligen Vorsitzenden. Er/Sie kann sie anordnen, aber
auch bei genügenden Abstand von mindestens 1,50 m darauf verzichten.
4. Pro Gläubiger kann nur eine Person an der Gläubigerversammlung
teilnehmen. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich, etwa für Dolmetscher
oder Assistenzpersonen für Behinderte.
5. Sollte sich bei Terminsaufruf herausstellen, dass der Saal für die Anzahl
der erschienen Beteiligten nicht ausreicht, muss der Termin kurzfristig vertagt
werden.
Amtsgericht Hanau, 06.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 06.05.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
Outlet GmbH & Co. KG, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRA 93732),
vertr. d.: 1. Barbarossa City Outlet Beteiligungsgesellschaft mbH, Im
Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Dieter
Leuze, Säntisstraße 58, 88662 Überlingen, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 06.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 93732 HRA 93732: Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG, Gelnhausen, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen. Prokura erloschen: Oberscheid, Marc-Ernst, Kressbronn am Bodensee, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund E…
Forderungsprüfung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 23.03.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Barbarossa City Outlet
GmbH & Co. KG, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRA 93732), vertr.
d.: 1. Barbarossa City Outlet Beteiligungsgesellschaft mbH, Im Ziegelhaus 8,
63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Dieter Leuze, Im
Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät AG, Sophie-Scholl-Platz
4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181-6699399, E-Mail:
lackenbauer@mentor-ag.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich,
in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
17.04.2020.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 11.05.2020 (Frist, die dem Prüfungstermin im
schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben
können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 18.03.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 93732 HRA 93732: Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG, Gelnhausen, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 126/19) vom 14.06.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter…
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 30.07.2019
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen (AG
Hanau, HRA 93732), vertr. d.: 1. Barbarossa City Outlet
Beteiligungsgesellschaft mbH, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen,
(Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Dieter Leuze, Im Ziegelhaus 8, 63571
Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2019 um 12:15 Uhr gegen die
Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Vorläufige
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät
AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/
82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 30.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 126/19 · Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 126/19
- Wirksam am
- 14.06.2019
- Registerbezug
- Hanau, HRA 93732
Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG (Antragstellerin), Im Ziegelhaus 8, 63571
Gelnhausen (AG Hanau, HRA 93732), vertr. d.: 1. Barbarossa City Outlet
Beteiligungsgesellschaft mbH, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen,
(Gesellschafterin), vertr. d. Jan Dieter Leuze, Im Ziegelhaus 8, 63571
Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist am 14.06.2019 um 09:45 Uhr die vorläufige
Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Den Drittschuldnern ist
verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit
Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung). Verfügungen der Antragstellerin
sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o
Mentor Societät AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/
82990-89, Fax: 069/82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 14.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 93732 HRA 93732: Barbarossa City Outlet GmbH & Co. KG, Gelnhausen, Im Ziegelhaus 8, 63571 Gelnhausen. (die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, Verkauf, die Entwicklung, der Um- und Ausbau, die An- und V…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.