HRB 10120

BAR HAUSBAU GMBH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bernau bei Berlin

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Registerdaten

Sitz
Bernau bei Berlin
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bullmann Fliesen- und Naturstein GmbH Panketal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 199/20 · BAR HAUSBAU GMBH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 199/20
Wirksam am
19.12.2023
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 10120
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 199/20

BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BAR HAUSBAU GMBH (Registergericht: Frankfurt(Oder) 10120 FF), Weserstraße 2 A, 16321 Bernau bei Berlin, eingetragener Sitz: Bernau bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dan Parchmann, Weserstraße 35, 16321 Bernau bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Dolota, Hobrechsfelder Dorfstraße 28, 16341 Panketal

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt
Falk Eppert
Schinkelstraße 32
17268 Templin

wie folgt festgesetzt :

Vergütung: xxx €
Auslagen: Xxx €

Umsatzsteuer: xxx €
Gesamtbetrag: xxx €

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV. Bei der Festsetzung sind Art, Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1, 3 InsVV).

Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von xxxx Euro zu Grunde.

Hieraus ergibt sich ein Regelsatz von xxxx Euro.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Dieser Normalfall liegt vor.

Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.

Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der vom vorläufigen Verwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10120 FF HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbH…
HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst; Az. 3 IN 199/20, Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 199/20 · BAR HAUSBAU GMBH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 199/20
Wirksam am
22.10.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 10120
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 199/20
BESCHLUSS
Über das Vermögen

BAR HAUSBAU GMBH, vertreten durch die Geschäftsführer; Weserstraße 2 A, 16321
Bernau bei Berlin (Registergericht: Frankfurt(Oder), 10120 FF)

wird auf den am 31.08.2020 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 21.10.2020 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt Falk Eppert,
Vietmannsdorfer Straße 23,
17268 Templin

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 16.12.2020 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 12.01.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an den Schuldner, welche durch das Insolvenzgericht
erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Frankfurt (Oder), 21. Oktober 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 199/20 · BAR HAUSBAU GMBH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 199/20
Wirksam am
09.09.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 10120
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 199/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BAR HAUSBAU GMBH, Weserstraße 2 A,
16321 Bernau bei Berlin , vertreten durch die Geschäftsführer ist am 8.
September 2020 um 15.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21
Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Falk Eppert,
Vietmannsdorfer Straße 23, 17268 Templin wird zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Schuldners über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10120 FF HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § …
HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 14 (Schlussbestimmungen).
Veränderungen
HRB 10120 FF HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin. Geschäftsanschrift: Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin
HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin. Geschäftsanschrift: Weserstr. 2 A, 16321 Bernau bei Berlin
Veränderungen
HRB 10120 FF HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Ladeburger Landweg 3, 16321 Bernau bei Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Segner, Marco
HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Ladeburger Landweg 3, 16321 Bernau bei Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Segner, Marco
Veränderungen
HRB 10120 FF HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Ladeburger Landweg 3, 16321 Bernau bei Berlin. Geschäftsanschrift: Ladeburger Landweg 3, 16321 Bernau bei Berlin; Gegenstand: Maurer- und Betonbauarbeiten, …
HRB 10120 FF: BAR HAUSBAU GMBH, Bernau bei Berlin, Ladeburger Landweg 3, 16321 Bernau bei Berlin. Geschäftsanschrift: Ladeburger Landweg 3, 16321 Bernau bei Berlin; Gegenstand: Maurer- und Betonbauarbeiten, Estricharbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Errichtung von Rohbauten und Putzarbeiten. Kapital: 25.200,00 EUR; Vorstand: Geschäftsführer: 2.
Parchmann, Dan, *XX.XX.XXXX, Bernau bei Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Segner, Marco, *XX.XX.XXXX, Bernau bei Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2013 ist der Sitz von Panketal nach Bernau bei Berlin verlegt und das Stammkapital um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 (hinsichtlich Firma und Sitz) und in § 3 (hinsichtlich des Stammkapitals). Durch weiteren Beschluss vom 01.08.2013 ist der Gesellschaftsvertrag nochmals geändert in § 1 Satz 2 (Firma). Schließlich ist durch Beschluss vom 20.08.2013 der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.