HRB 26734

Bantam GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
01.10.2019
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-24 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung, Betreuung, Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Immobilien aller Rechts- und Nutzungsformen sowie Betreibung von Miet- und Pachtgeschäften; Erwerb, Entwicklung, Erschließung, Sanierung, Belastung und Bewirtschaftung von Grundstücken

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
29.08.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Christoph Stocker; d. vertreten durch den Vertreter Rechtsanwalt Markus M. Merbecks

ergeht am 26.08.2022 nachfolgende Entscheidung:

Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR

in Worten: xxx EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihr verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwältin Katrin Hahn als Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 27.07.2019 zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.09.2019.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 28.06.2022 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 549.304,52 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxx EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 28.06.2022 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 50 Prozent, mithin in Höhe von xxx EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit der vorläufigen Verwalterin ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
14.10.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Christoph Stocker; d. vertreten durch den Vertreter Rechtsanwalt Markus M. Merbecks

ergeht am 13.10.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.10.2021 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin RAin Katrin Hahn, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5
der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen auch unter www.egvp.de.

Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
05.10.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH, Klaffenbacher
Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Christoph Stocker; d. vertreten durch den
Vertreter Rechtsanwalt Markus M. Merbecks

ergeht am 05.10.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur weiteren Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird
bestimmt auf

Mittwoch, 14.10.2020

11:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

- Zustimmung zu der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen Herrn
Karl Stocker wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung gem. § 64 Abs. 1 GmbHG
in Höhe von 135.047,45 EUR:

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

408 IN 1288/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
07.09.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH, Klaffenbacher
Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Christoph Stocker; d. vertreten durch den
Vertreter Rechtsanwalt Markus M. Merbecks

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

a. Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks Grundbuch von Harthau, Blatt 41,
Flurstück Nr. 6/1, Nr. 7, Nr. 19/4 zu einem Kaufpreis von 27.812,60 EUR
b. Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks Grundbuch von Harthau, Blatt 41,
Flurstück Nr. 8 + Nr. 14 zu einem Kaufpreis von 4.320,00 EUR
c. Zustimmung zum Verkauf der Immobilie Grundbuch von Lautitz beim
Grundbuchamt Zittau, Blatt 266, Flurstück Nr.195/4, Nr. 195/2 zu einem
Kaufpreis von 5.000,00 EUR beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf: Mittwoch,
14.10.2020, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2,
09112 Chemnitz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden.

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§
2 und 5

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen auch unter www.egvp.de.

Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen.

Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

408 IN 1288/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
11.06.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH, Klaffenbacher
Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Christoph Stocker; d. vertreten durch
Rechtsanwalt Markus M. Merbecks

ergeht am 10.06.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 07.07.2020

10:30 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf der Immobilie, eingetragen im
Grundbuch von Mühlau, Blatt 32 (Bergstr. 1, 09241 Mühlau)

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden.

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§
2 und 5

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen auch unter www.egvp.de.

Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen.

Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

408 IN 1288/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
10.02.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH, Klaffenbacher
Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Markus M. Merbecks
vertreten durch den Gesellschafter Christoph Stocker

ergeht am 07.02.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 26.02.2020

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung zur Verkauf des Grundstücks Reichsstr. 1, 09112 Chemnitz, Grundbuch
von Chemnitz, Blatt 23429 und des Grundstücks Karl-Liebknecht-Str. 5 - 6, 09575
Eppendorf, Grundbuch von Eppendorf, Blatt 1084 und Blatt 1093

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden.

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§
2 und 5

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen auch unter www.egvp.de.

Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen.

Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

408 IN 1288/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26734 HRB 26734: Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 19.09.2019, AZ: 408 IN 1288/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesell…
HRB 26734: Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 19.09.2019, AZ: 408 IN 1288/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
19.09.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH, Klaffenbacher
Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Markus M. Merbecks
vertreten durch den Gesellschafter Christoph Stocker

ergeht am 19.09.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verwaltung, Betreuung,
Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Immobilien aller
Rechts- und Nutzungsformen u.a.) wird am 19.09.2019 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: hahn@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de

bestellt.

3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
07.11.2019 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.12.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

408 IN 1288/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 408 IN 1288/19 · Bantam GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
408 IN 1288/19
Wirksam am
29.07.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26734
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 408 IN 1288/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bantam GmbH,
Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26734
vertreten durch den Gesellschafter Markus M. Merbecks

ergeht am 27.07.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 27.07.2019 um
11:23 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: hahn@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de

bestellt.

3. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu
verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative
InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf die
vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen.

4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern
und zu erhalten. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in
Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von
ihr einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon
unberührt.

5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die vorläufige
Insolvenzverwalterin zu leisten.

6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume
der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

7. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in
Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

408 IN 1288/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26734 HRB 26734: Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Stocker, Karl, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 26734: Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Stocker, Karl, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 26734 HRB 26734: Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stocker, Christoph, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 26734: Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stocker, Christoph, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 26734 Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2011. Geschäftsanschrift: Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Gegensta…
Bantam GmbH, Chemnitz, Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2011. Geschäftsanschrift: Klaffenbacher Straße 2, 09125 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung, Betreuung, Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Immobilien aller Rechts- und Nutzungsformen sowie Betreibung von Miet- und Pachtgeschäften; Erwerb, Entwicklung, Erschließung, Sanierung, Belastung und Bewirtschaftung von Grundstücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stocker, Christoph, Chemnitz, *XX.XX.XXXX; Stocker, Karl, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.