HRB 3047

BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Biedenkopf

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Registerdaten

Sitz
Biedenkopf
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH Biedenkopf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 51/18 (23) · BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 51/18 (23)
Wirksam am
09.08.2022
Registerbezug
Marburg, HRB 3047
22 IN 51/18 (23): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 3047), vertr. d.: Michael Sienz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.09.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 03.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 51/18 (23) · BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 51/18 (23)
Wirksam am
10.01.2022
Registerbezug
Marburg, HRB 3047
22 IN 51/18 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 3047), vertr. d.: Michael Sienz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.02.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 23.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 22 IN 51/18 (23) · BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 51/18 (23)
Wirksam am
16.08.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 3047
22 IN 51/18 (23): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BANSS
Abwicklungsgesellschaft mbH, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf (AG Marburg ,
HRB 3047), vertr. d.: Michael Sienz, (Geschäftsführer), ist auf die Vergütung
und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer ein
Vorschuss festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg/Lahn
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß §§ 63 InsO, 10, 12, 2 InsVV,

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen und an den vorläufigen Sachwalter auszukehren.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.04.2019 beantragte der vorläufige Sachwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Eine Regelung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist in der InsVV nicht
vorgesehen. Nach der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 21.07.2016, AZ: IX ZB
70/14 ist eine Anwendung der Vorschriften der Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf die Vergütung des vorläufigen Sachwalters nicht
übertragbar. Vielmehr bemisst sich die Vergütung des vorläufigen Sachwalters
als weiteren Bestandteil der Vergütung des Sachwalters. Im vorliegenden
Verfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Marburg vom 24.04.2018 die
vorläufige Sachwaltung angeordnet. Nachdem die Schuldnerin den Antrag auf
Eigenverwaltung mit Schreiben vom 30.07.2018 zurückgenommen hatte, wurde mit
Beschluss des Amtsgerichts Marburg vom 01.08.2018 das Insolvenzverfahren
eröffnet und der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer als
Insolvenzverwalter bestellt.

Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters richtet
sich nach der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des endgültigen
Sachwalters (§§ 10, 1 InsVV). Grundlage hierfür ist mangels einer gesetzlichen
Regelung die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21.07.2016, AZ: IX ZB 70/
14).

Im vorliegenden Fall wird bei der Berechnung der Vergütung eine
Berechnungsmasse in Höhe von 6.443.100,53 EUR zugrunde gelegt. Diese ergibt
sich aus dem Gutachten, den vorgelegten Berichten des Insolvenzverwalters sowie
aus dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters. Da die Vergütung des
Sachwalters auf die Berechnungsmasse bei Beendigung des Verfahrens abzustellen
ist, kann die dargelegte Grundlage derzeit als vorläufige Berechnungsmasse
angesehen werden. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Verfahrensstadium - trotz
Beendigung der Sachwaltung - zunächst die Vergütung des vorläufigen Sachwalters
im Wege eines Vorschusses festgesetzt wird. Eine endgültige Festsetzung kann
erst bei Beendigung des Verfahrens erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt erst eine
konkrete Bestimmung der Berechnungsmasse möglich ist.

Die Bemessung des Bruchteils der Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters
orientiert sich an der Regelvergütung des Insolvenzverwalters (vgl. hierzu
erneut BGH, Beschluss vom 21.07.2016, AZ: IX ZB 70/14).

Aus dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß §§ 1, 2 InsVV eine Vergütung für
einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Sachwalter steht nach der genannten obergerichtlichen Rechtsprechung daraus ein
Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt
danach EUR.

Der Bruchteil war aufgrund der Gewährung von Zuschlägen im Sinne des § 3 InsVV
in einer würdigenden Gesamtschau des Verfahrens um 75 % auf insgesamt 100 % zu
erhöhen.

II.

Die einzelnen Zuschlagstatbestände gliedern sich wie folgt:

a) Überwachung der Betriebsfortführung

b) Zustimmungsvorbehalt Masseverbindlichkeiten und die damit verbundenen
Haftungsrisiken (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Amtsgerichts Marburg
vom
09.07.2018, 16.07.2018 und 17.07.2018)

c) Begleitung und Überwachung des M&A Prozesses / Asset-Deal

d) Begleitung Arbeitnehmerangelegenheiten/Anzahl Arbeitnehmer

e) weitere Tätigkeiten, die einen Mehraufwand des vorläufigen Sachwalters
begründen.

Dazu gehören die Umsetzung der im Beschluss vom 24.04.2018 angeordneten
Sicherungsmaßnahmen, die Koordination des vorläufigen Gläubigerausschusses
sowie die Tätigkeiten im Rahmen der Auslandsberührung aufgrund der
ausländischen Kundenbeziehungen der Schuldnerin.

In der Gesamtschau des Verfahrens ist festzustellen, dass der vorläufige
Sachwalter im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben in den genannten Bereichen
einen über das normale Maß hinausgehende Befassung gezeigt hat. Diese äußerte
sich insbesondere in der Ausübung der Überwachung durch die nahtlose
Zusammenarbeit und enge Abstimmung mit der eigenverwalteten Schuldnerin. Dies
erforderte einen erhöhten Mehraufwand, entsprechende Koordination und Kontrolle
der getroffenen Absprachen. Des Weiteren zeigte sich der Mehraufwand des
vorläufigen Sachwalters auch in seinen beratenden Unterstützungsleistungen im
Arbeitnehmerbereich der Schuldnerin mit der weiteren
Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie der begleitenden Tätigkeit des M&A
Prozesses. Hierbei sind auch die Anzahl der Arbeitnehmer (216) sowie die Dauer
der vorläufigen Sachwaltung zu berücksichtigen, die über drei volle Monate
hinaus dauerte.

Unter Berücksichtigung dieser Tätigkeiten war der Mehraufwand des vorläufigen
Sachwalters durch die Gewährung eines Gesamtzuschlags angemessen zu vergüten.

Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass nach den vorgelegten Ergebnisses
derzeit davon auszugehen ist, dass die Betriebsfortführung zu keiner
Massemehrung geführt hat. Daher ist insbesondere unter Berücksichtigung des
Zuschlags für die Überwachung der Betriebsfortführung, die nach der
Rechtsprechung des BGH
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08 geforderte Vergleichsberechnung
nicht vorzunehmen.

Nach Feststellung der Berechnungsmasse bei Beendigung des Verfahrens wird eine
endgültige Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters erfolgen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 10, 12 Abs. 2 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV. Hierbei ist pro angefangenen Kalendermonat lediglich ein
Betrag von maximal EUR im Monat zu berücksichtigen.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 15.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3047 HRB 3047: BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma u…
HRB 3047: BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH. Abwicklung des Betriebs einer Maschinenfabrik bzw. eines Anlagenbauers, insbesondere für Maschinen bzw. Anlagen aus dem Bereich der Schlacht- und Fördertechnik.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 51/18 (23) · BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 51/18 (23)
Wirksam am
01.08.2018
Registerbezug
Marburg, HRB 3047
22 IN 51/18 (23): Über das Vermögen der BANSS Schlacht- und Fördertechnik GmbH,
Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 3047), vertr. d.: Michael
Sienz, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2018 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159
Hannover, Tel.: 0511-353955-0, Fax: 0511-353955-11.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.09.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.09.2018, 11:00 Uhr, Saal 157,
Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 01.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 51/18 (23) · BANSS Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 51/18 (23)
Wirksam am
25.04.2018
Registerbezug
Marburg, HRB 3047
22 IN 51/18 (23): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BANSS
Schlacht- und Fördertechnik GmbH, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf (AG
Marburg, HRB 3047), vertr. d.: Michael Sienz (Geschäftsführer), ist am
25.04.2018 um 09:45 Uhr angeordnet worden, dass Zahlungen der Antragstellerin
auf Steuerschulden und auf Beiträge der Arbeitnehmer aus
Sozialversicherungsbeiträgen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters
geleistet werden dürfen. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Silvio
Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511-353955-0, Fax: 0511-353955-11
bestellt worden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 25.04.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3047 HRB 3047:BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Ges…
HRB 3047:BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weide, Harald, Biedenkopf-Engelbach, …
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weide, Harald, Biedenkopf-Engelbach, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Treude, Joachim, Biedenkopf, *XX.XX.XXXX; Weide, Thilo, Wetter, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Prokura erloschen: Koch, Hermann, Gladenbach, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem …
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Prokura erloschen: Koch, Hermann, Gladenbach, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Treude, Joachim, Biedenkopf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weide, Thilo, Wetter, *XX.XX.XXXX.
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weide, Thilo, Wetter, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Nicht mehr Geschäftsführer: Fröhlich, Wolfram, Haiger.
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Nicht mehr Geschäftsführer: Fröhlich, Wolfram, Haiger.
Veränderungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Geschäftsanschrift: Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf. Bestellt als Geschäftsführer: Sienz, Michael, Overath, *XX.XX.X…
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf.Geschäftsanschrift: Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf. Bestellt als Geschäftsführer: Sienz, Michael, Overath, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, (Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf).Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Einziehung von Gesch…
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf, (Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf).Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), 9 (Geschäftsführung und Vertretung) und 11 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Veränderungen
HRB 3047 BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf (Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf). Prokura erloschen: Nispel, Dieter, Dautphetal, *XX.XX.XXXX.
BANSS Schlacht-und Fördertechnik GmbH, Biedenkopf (Industriestraße 4, 35216 Biedenkopf). Prokura erloschen: Nispel, Dieter, Dautphetal, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.