HRB 5968
Bankenservice Kassel GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kassel
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Registerdaten
- Sitz
- Kassel
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GTG Bankenservice GmbH Kassel
- Securicor Bankenservice GmbH Kassel
- DBI Bankenservice GmbH Kassel
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 149/19 h · Bankenservice Kassel GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 149/19 h
- Wirksam am
- 08.07.2026
- Registerbezug
- Kassel, HRB 5968
Amtsgericht Kassel
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 666 IN 149/19 · Bankenservice Kassel GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 149/19
- Wirksam am
- 20.09.2024
- Registerbezug
- Kassel, HRB 5968
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 85 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.05.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 541.049,04 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Für den Mehraufwand aufgrund der Betriebsfortführung war ein Zuschlag in Höhe von 50% angemessen, aber auch ausreichend. Für die Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten war ein weiterer Zuschlag in Höhe von 35% angemessen, aber auch ausreichend. In Summe ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 85%.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 19.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 149/19 · Bankenservice Kassel GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 149/19
- Wirksam am
- 11.05.2023
- Registerbezug
- Kassel, HRB 5968
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.07.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 10.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 149/19 · Bankenservice Kassel GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 149/19
- Wirksam am
- 09.12.2020
- Registerbezug
- Kassel, HRB 5968
Kassel GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 5968),
vertr. d.: 1. Dirk Bock, als GF der Bankenservice Kassel GmbH, An der Lehmkaute
5, 34549 Edertal, (Geschäftsführer), 2. Robert Möller, als GF d. Bankenservice
Kassel GmbH, Behringstraße 2, 37284 Waldkappel, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr.
Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 40 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.05.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
511.814,91 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
a) Beantragter Zuschlag für Mehrauwand Geschäftsfortführung 12 %
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Gewährung eines Zuschlages für die
Fortführung des Geschäftsbetriebes von zu beginn mit 32 Mitarbeitern beantragt.
Der Zeitraum der Fortführung beläuft sich auf über 2 Monate. Unter
Berücksichtigung der erfolgten Massemehrung ist der beantragte Zuschlag der
Höhe und dem Umfang angemessen.
b) Mehraufwand Arbeitnehmer 12,5 %
Die durch die Anzahl der Mitarbeiter entstandenen Mehraufwendungen insbesondere
auch im Hinblick auf die Vorfinanzierung von des Insolvenzgeldes und die
Klärung der arbeitsrechtlichen Problematik mit Aufhebungsverträgen etc. ist der
geltend gemachte Zuschlag der Höhe und dem Umfang nach angemessen.
c) Mehraufwand Bemühungen für eine übertragende Sanierung 20 %
Der vorläufige Insolvenverwalter hat intensive Gespräche mit dem Ziel der
übertragenden Sanierung geführt. Das diese gescheitert sind hindert nicht einen
Zuschlag für den Mehraufwand festzusetzen.
Der geltend gemachte Zuschlage ist angemessen und wird daher gewährt.
Insgesamt sind Zuschläge von 44,5 % daher zu berücksichtigen. Es wurde ein
summierter Zuschlag von 40 % beantragt. Dieser war wie bereits geschrieben der
Höhe und dem Umfang nach gerechtfertigt und wurde daher bewilligt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9,
34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 03.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5968 HRB 5968: Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 666 IN 149/19 · Bankenservice Kassel GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 149/19
- Wirksam am
- 02.09.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 5968
Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 5968), vertr. d.: 1. Dirk
Bock, als GF der Bankenservice Kassel GmbH, An der Lehmkaute 5, 34549 Edertal,
(Geschäftsführer), 2. Robert Möller, als GF d. Bankenservice Kassel GmbH,
Behringstraße 2, 37284 Waldkappel, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2019 um das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Wiener Straße 120,
60599 Frankfurt am Main, Tel.: 0561/491746812, Fax: 0561/491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.10.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 27.11.2019, 10:30 Uhr, Saal 234,
Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 149/19 · Bankenservice Kassel GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 149/19
- Wirksam am
- 27.08.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 5968
Bankenservice Kassel GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel (AG Kassel,
HRB 5968), vertr. d.: 1. Dirk Bock, (Geschäftsführer), 2. Robert Möller,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
25.06.2019 um 11:10 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung und ist für
die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel einsehbar.
Amtsgericht Kassel, 26.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 149/19 · Bankenservice Kassel GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 149/19
- Wirksam am
- 25.06.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 5968
Bankenservice Kassel GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel (AG Kassel,
HRB 5968), vertr. d.: 1. Dirk Bock, (Geschäftsführer), 2. Robert Möller,
(Geschäftsführer), ist am 25.06.2019 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Wiener Straße 120,
60599 Frankfurt am Main, Tel.: 0561/491746812, Fax: 0561/491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden. Der Beschluss enthält eine
Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5968 HRB 5968: Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel. Bestellt als Geschäftsführer: Möller, Robert, Waldkappel, *XX.XX.XXXX.
HRB 5968 HRB 5968: Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel. Nicht mehr Geschäftsführer: Leib, Joachim, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 5968 HRB 5968:Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schroth, Karlheinz, Büttelborn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bock, Dirk, Ederta…
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel. Bestellt als Geschäftsführer: Leib, Joachim, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsfüh…
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Leib, Joachim, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel. Nicht mehr Geschäftsführer: Rohr, Jörg, Göttingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bock, Dirk, Edertal, *XX.XX.XXXX.
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schluckebier, Ulf, Bad Wildungen, *XX.XX.XXXX.
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel.Nicht mehr Geschäftsführer: Küster, Claus, Bankkaufmann, Göttingen.
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel.Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel. Bestellt als Geschäftsführer: Rohr, Jörg, Göttingen, *XX.XX.XXXX. Prokura e…
HRB 5968 Bankenservice Kassel GmbH, Kassel, (Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel).Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schroth, Karlheinz, Büttelborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 5968 DBI Bankenservice GmbH, Kassel (Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel). Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Neue Firm…
HRB 5968 Securicor Bankenservice GmbH, Kassel (Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel). Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Neu…
HRB 5968 Securicor Bankenservice GmbH, Kassel (Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel). Der mit der Securicor International Holding AG mit Sitz in Kassel (HRB 13819 des Amtsgerichts Kassel) am 09.10.2002 abgeschlossen…
HRB 5968 Securicor Bankenservice GmbH, Kassel (Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel). Nicht mehr Geschäftsführer: Seiter, Oliver, Neustadt in Holstein, *XX.XX.XXXX
HRB 5968 Securicor Bankenservice GmbH, Kassel (Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel). Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 6 (Geschäftsführer) beschlosse…
HRB 5968 Securicor Bankenservice GmbH, Kassel (Heinrich-Hertz-Straße 6, 34123 Kassel). Nicht mehr Geschäftsführer: Faergemann, Niels Henrik, Immenhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wedell-Wedellsborg,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.