HRA 4705

Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG

Amtsgericht Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Blintroper Weg 11, 58802 Balve

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Balve
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
05.02.2024
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Francesca Lenina Jost

Balve

Kommanditist(in)

Frederick Wolfgang Jost

Altena

Kommanditist(in)

Josef Jost

Balve

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Josef Jost Industries KG

Balve

von der Vertretung ausgeschlossen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Jost-Verwaltungs-GmbH

Balve

Kommanditist(in)

Patrick Jost

Balve

Prokurist(in)

Detlef Dittrich

Balve

Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen:
Prokurist(in)

Gertrud Elisabeth Maria Jost-Stüken

Balve

Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen:
Prokurist(in)

Patrick Jost

Balve

Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Peter Fischer

Balve

Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Stanley Michael Renals

Henfield, West-Sussex/UK

Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen:
Prokurist(in)

Tobias Jost

Balve

Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen

Weitere 1 Funktionen stehen in den vollständigen Registerinformationen.

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Balver Zinn KG Josef Jost Balve
  2. Josef Jost, Blei- und Zinnschmelzerei Metallgroßhan, de l Balve

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 52 IN 320/25 · Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 320/25
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRA 4705
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid

Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung
Niederlassung d. Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, Opladener Str. 14, 50679 Köln wie folgt festgesetzt.

Vergütung 3.150,00 EUR
Auslagen 81,00 EUR
Zwischensumme 3.231,00 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 613,89 EUR
Endbetrag 3.844,89 EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 175,00 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 175,00 EUR angemessen ist. Für 18 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 3.150,00 EUR.

Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten 81,00 EUR
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.

52 IN 320/25
Amtsgericht Arnsberg, 01.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 52 IN 320/25 · Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 320/25
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRA 4705
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid

Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Agentur für Arbeit Hamm, Bismarckstr. 2, 59065 Hamm in Abänderung des Beschlusses vom 08.05.2026 wie folgt festgesetzt.

Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 175 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 175,00 EUR angemessen ist. Für 12 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 2.100,00 EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.

52 IN 320/25
Amtsgericht Arnsberg, 02.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 320/25 · Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 320/25
Wirksam am
11.05.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRA 4705
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.

52 IN 320/25
Amtsgericht Arnsberg, 08.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 52 IN 320/25 · Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 320/25
Wirksam am
11.05.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRA 4705
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid

Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Agentur für Arbeit Hamm, Bismarckstr. 2, 59065 Hamm wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxxEUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 175,00 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 175,00 EUR angemessen ist. Für 12 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.

52 IN 320/25
Amtsgericht Arnsberg, 08.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 52 IN 320/25 · Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 320/25
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRA 4705
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 24.10.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:

- Volksbank in Südwestfalen eG, vertreten durch Frau Michaela Thomas, Herrn Alexander Putz und Herrn Rolf Leusing, Berliner Str. 39, 57072 Siegen,
- Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Hamm, vertreten durch Herrn Norbert Schmidt, Bismarckstr. 2, 59065 Hamm,
- Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, vertreten durch Herrn Gerd Haffke und Herrn Rolf Breuer, Opladener Str. 14, 50679 Köln.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 14.04.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

52 IN 320/25
Arnsberg, 01.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 320/25 · Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 320/25
Wirksam am
24.10.2025
Registerbezug
Arnsberg, HRA 4705
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,

ist am 24.10.2025, um 14:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

52 IN 320/25
Amtsgericht Arnsberg, 24.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4705 HRA 4705: Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Jost, Francesca Lenina, Balve, *XX.XX.XXXX; Jost, Frederick Wolfg…
HRA 4705: Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Jost, Francesca Lenina, Balve, *XX.XX.XXXX; Jost, Frederick Wolfgang, Altena, *XX.XX.XXXX; Jost, Patrick, Balve, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4705 HRA 4705:Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve.Prokura erloschen: Kolossa, Thomas, Balve, *XX.XX.XXXX. Nach Berichtigung des Vornamens: Gesamtprokura gemeinsam mit einem…
HRA 4705:Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve.Prokura erloschen: Kolossa, Thomas, Balve, *XX.XX.XXXX. Nach Berichtigung des Vornamens: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Jost-Stüken, Gertrud Elisabeth Maria, Balve, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4705 Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Josef Jost Industries KG, Balve (Amtsgericht Arnsberg HRA 7409), von der Vert…
Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Josef Jost Industries KG, Balve (Amtsgericht Arnsberg HRA 7409), von der Vertretung ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 4705 Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Jost, Josef sen., Balve.
Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Jost, Josef sen., Balve.
Veränderungen
HRA 4705 Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dittrich, Detlef, Balve, *XX.XX.XXXX; Jost-Stüken, Elisabeth Gertrud Maria, …
Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Balve, Blintroper Weg 11, 58802 Balve.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dittrich, Detlef, Balve, *XX.XX.XXXX; Jost-Stüken, Elisabeth Gertrud Maria, Balve, *XX.XX.XXXX; Kolossa, Thomas, Balve, *XX.XX.XXXX; Krippendorf, Ute, Sundern, *XX.XX.XXXX; Renals, Stanley Michael, Henfield, West-Sussex/UK, *XX.XX.XXXX.

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