HRB 26923

Balmes UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zum Drahtzug 15, 57645 Nister

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nister
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
02.12.2022
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Esther Maria Jakobs

Nister

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-18 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Balmes UG (haftungsbeschränkt) Marienrachdorf

Gegenstand des Unternehmens

Dachdeckermeisterbetrieb der Innung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 14 IN 130/22 · Balmes UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 26923
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 14 IN 130/22 · Balmes UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 26923
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Erhöhung für 57 Gläubiger

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um EUR zu erhöhen, da 57 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 130/22 · Balmes UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 26923
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin) hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 186.331,44 EUR.

Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe 27.758,12 EUR abzüglich noch zu begleichender Massekosten (Verwalterentgelt und
Gerichtskosten) zur Verfügung.

Voraussichtliche Quote für die Insolvenzgläubiger: 2%

Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 130/22 · Balmes UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 26923
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 29.624,07 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Ein Abschlag für Synergieeffekte aus der vorläufigen Verwaltung scheidet aus, da dort lediglich die MINDESTVERGÜTUNG festgesetzt wurde.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 164,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 47 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 130/22 · Balmes UG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Wirksam am
25.04.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 26923
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG, vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: 1. Esther Maria Balems, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 25.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 130/22 · Balmes UG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Wirksam am
22.03.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 26923
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG, vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: 1. Esther Maria Balems, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.04.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Montabaur, 21.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 130/22 · Balmes UG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Wirksam am
14.09.2022
Registerbezug
Montabaur, HRB 26923
Az.: 14 IN 130/22 wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 14.09.2022 um 08:40 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741 9340-0, Fax: 02741 9340-33, E-Mail: m.roedder@rae-ortmueller.de, Internet: www.rae-ortmueller.de.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein von ihm zu errichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen, womit er hiermit ermächtigt wird. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 2 InsO
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 InsO) Ferner soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden.

9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

10. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm

a) ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),

b) je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),

vorzulegen.

Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält (§ 98 Abs. 1 InsO). Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird hingewiesen (§ 156 StGB).

11. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin.

Die Anordnung ist insbesondere aufgrund eines laufenden Geschäftsbetriebes sowie zu sichernder Vermögenswerte notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
und zu erhalten.

Amtsgericht Montabaur, 14.09.2022
Dokument3

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26923 HRB 26923: Balmes UG (haftungsbeschränkt), Marienrachdorf, Weiherhof 1, 56242 Marienrachdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr di…
HRB 26923: Balmes UG (haftungsbeschränkt), Marienrachdorf, Weiherhof 1, 56242 Marienrachdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Nister sowie der Ziffer 4 beschlossen. Neuer Sitz: Nister. Neue Geschäftsanschrift: Zum Drahtzug 15, 57645 Nister. Nach Änderung der Anschrift, weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Jakobs, Esther Maria, Nister, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 26923 HRB 26923: Balmes UG (haftungsbeschränkt), Marienrachdorf, Weiherhof 1, 56242 Marienrachdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2019. Geschäftsanschrift: Weiherhof 1, 5624…
HRB 26923: Balmes UG (haftungsbeschränkt), Marienrachdorf, Weiherhof 1, 56242 Marienrachdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2019. Geschäftsanschrift: Weiherhof 1, 56242 Marienrachdorf. Gegenstand: Dachdeckermeisterbetrieb der Innung. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Jakobs, Esther, Hennef, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.