VR 2982

BALD-Rentenkasse e.V.

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Siegen

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Registerdaten

Sitz
Siegen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
03.09.2019
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Frank Döhring

Essen

Vorstand

Stephan Reiners

Lünen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren - höchstens jedoch drei - Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

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CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 2982 VR 2982: BALD-Rentenkasse e.V., Siegen ( Siegen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Mitgliederv…
VR 2982: BALD-Rentenkasse e.V., Siegen ( Siegen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Mitgliederversammlungen vom gleichen Tage mit dem Verein BALD-Unterstützungskasse e.V. mit Sitz in Siegen (AG Siegen, VR 882) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
VR 2982 BALD-Rentenkasse e.V., Siegen, ( Siegen).
BALD-Rentenkasse e.V., Siegen, ( Siegen).

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