HRB 53273
Bajwa GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Otto-Hahn-Straße 7-9, 63303 DreieichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dreieich
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 30.05.2023
- Datenstand
- 2025-09-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Amir Raza Bajwa
Groß-Gerau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
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HRB 46771 · Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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7 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
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Abrufstand 2025-09-19 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Bajwa International Foods GmbH Dreieich
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export von sowie der Großhandel mit verpackten Lebensmittel, insbesondere aus dem asistischen Raum.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 505/22 · Bajwa GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 505/22
- Wirksam am
- 04.07.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53273
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.07.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 505/22 · Bajwa GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 505/22
- Wirksam am
- 12.06.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53273
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 505/22 · Bajwa International Foods GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 505/22
- Wirksam am
- 20.03.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53273
Am 15.03.2023 um 10:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Bajwa International Foods GmbH, Otto-Hahn-Str. 7, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53273), vertr. d.: Amir Raza Bajwa, Odenwaldstr. 7, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/ 98 29 2 - 12, Fax: 0641/ 98 29 2 - 16, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 05.05.2023 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 26.05.2023.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe von Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs. 2 InsO)
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 505/22 · Bajwa International Foods GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 505/22
- Wirksam am
- 16.03.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53273
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bajwa International Foods GmbH, Otto-Hahn-Str. 7, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53273),
vertreten durch: Amir Raza Bajwa, Odenwaldstr. 7, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/ 98 29 2 - 12, Fax: 0641/ 98 29 2 - 16.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 505/22 · Bajwa International Foods GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 505/22
- Wirksam am
- 15.02.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53273
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 53273 HRB 53273: Bajwa International Foods GmbH, Dreieich, Otto-Hahn-Straße 7-9, 63303 Dreieich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2020. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 7-9…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.