HRB 38322

Bahn Service Görlitz GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Görlitz

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Registerdaten

Sitz
Görlitz
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 1179/21 · Bahn Service Görlitz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 1179/21
Wirksam am
18.07.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 38322
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1179/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bahn Service Görlitz GmbH, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 38322
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink

- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.08.2023 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 549 IN 1179/21 · Bahn Service Görlitz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 1179/21
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 38322
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 549 IN 1179/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bahn Service Görlitz GmbH, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 38322
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 30.09.2022 festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 1179/21 · Bahn Service Görlitz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 1179/21
Wirksam am
09.11.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 38322
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 549 IN 1179/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bahn Service Görlitz GmbH, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 38322
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink

ergeht am 08.11.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. In der Gläubigerversammlung am Dienstag, den 14.Dezember 2021, 09.30 Uhr im Saal 131 des Amtsgerichtes Dresden, Insolvenzabteilung - Olbrichtplatz 1 in 01099 Dresden ist gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch die

Zustimmung der Gläubigerversammlung erforderlich, wenn das Unterneh- men oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegen
stand aus freier Hand veräußert werden soll.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als er teilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gem. §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektr. Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die nach § 130 a Abs. 4 der Zivilsprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsselle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 38322 HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2021, AZ: 531 IN 1179/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermög…
HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2021, AZ: 531 IN 1179/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 1179/21 · Bahn Service Görlitz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 1179/21
Wirksam am
01.10.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 38322
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 549 / 531 IN 1179/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bahn Service Görlitz GmbH, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 38322
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink

- wurde am 01.10.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Mirko Lehnert, c/o Schiebe und Collegen Judeichstraße 6, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dresden@schiebe.de Telefon geschäftlich: 0351 2644 179 0 Telefax: 0351 2644 179 9

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.11.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 14.12.2021, 09:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 14.12.2021, 09:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 38322 HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.07.2021, AZ: 531 IN 1179/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bes…
HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.07.2021, AZ: 531 IN 1179/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 1179/21 · Bahn Service Görlitz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 1179/21
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 38322
531 IN 1179/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bahn Service Görlitz GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Mike Klaus Barke und Hans-Christian Zink, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz
Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRB 38322
- Schuldnerin und Antragstellerin-

Verfahrensbevollmächtigte: Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden, Gz.: 060134-21/THM/KD
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

ergeht am 02.07.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21
Abs. 1 und 2 InsO heute um 14.30 Uhr die

vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Herrn Rechtsanwalt
Mirko Lehnert
c/o Schiebe und Collegen
Judeichstraße 6
01099 Dresden

2. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Banken, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einzuholen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 3 InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin, insbesondere auch Bankguthaben, auf ein für die vorläufige Insolvenzmasse einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen. Eingehende Gelder dürfen für die Fortführung des Unternehmens entnommen werden, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit an Forderungen Sicherungsrechte Dritter bestehen, dürfen diese Forderungen nur auf ein gesondert zu Gunsten der Aus- und Absonderungsberechtigten einzurichtendes offenes Treuhandkonto eingezogen und müssen von der vorläufigen Insolvenzmasse unterscheidbar verwahrt werden (BGH, Urteil vom 24.01.2019, IX ZR 110/17). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Das Recht zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnis verbleibt bei der Schuldnerin. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern.

5. Die Schuldner der Schuldnerin dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

6. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO zusätzlich damit beauftragt
- als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für die Fortführung des Unternehmens bestehen;
- zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Das Gutachten ist bis zum 31.08.2021 zu erstatten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

-
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 38322 HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Bestellt: Geschäftsführer: Zink, Hans-Christian, Allersberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis…
HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Bestellt: Geschäftsführer: Zink, Hans-Christian, Allersberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grosse, Göran, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 38322 HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.201…
HRB 38322: Bahn Service Görlitz GmbH, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, bisher simply clever Personal GmbH und Sitz, bisher Aachen, Amtsgericht Aachen HRB 21528) sowie 8 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung, u.a. im Bereich Servicedienstleistungen im Stahl- und Rohrleitungsbau, Industrie- und Anlagenbau, Coaching und Consulting sowie Personalqualifizierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Barke, Mike Klaus, Machern, *XX.XX.XXXX; Grosse, Göran, Dresden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bosco, Filippo, Aachen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Noack, Ralf, Leipzig, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.