HRB 95951

Baginski GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36b IN 4216/21 · Baginski GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 4216/21
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 95951
36b IN 4216/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baginski GmbH, Buckower Damm 92, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Sascha Baginski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 95951
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.07.2025 beschlossen:

1. Die Prüfung der bis 24.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 77-80 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 4216/21 · Baginski GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 4216/21
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 95951
36b IN 4216/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baginski GmbH, Buckower Damm 92, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Sascha Baginski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 95951
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 17.07.2025 angezeigt, dass die am 12.11.2021 angezeigte Masseunzulänglichkeit beseitigt werden konnte.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 4216/21 · Baginski GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 4216/21
Wirksam am
21.02.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 95951
36b IN 4216/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baginski GmbH, Buckower Damm 92, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Sascha Baginski,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 95951 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.02.2025 beschlossen:

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss einer vergleichsweisen Einigung betreffend der gegenüber dem Geschäftsführer Roman Sascha Baginski nach § 15b InsO geltend gemachten Haftungsansprüche

das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.03.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie eine Abschrift der Vergleichsvereinbarung liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36b IN 4216/21 · Baginski GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 4216/21
Wirksam am
31.08.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 95951
36b IN 4216/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baginski GmbH,
Buckower Damm 92, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Sascha Baginski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 95951
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.08.2022 beschlossen:

Wurde die Regelvergütung gemäß §§ 11, 2 InsVV zzgl. eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.05.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 55 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.05.2022 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Wegen des überdurchschnittlichen Aufwandes wegen der mangelhaften Mitwirkung auf Schuldnerseite und der Befassung mit Drittrechten war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 55 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 4216/21 · Baginski GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 4216/21
Wirksam am
19.07.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 95951
36b IN 4216/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baginski GmbH,
Buckower Damm 92, 12349 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Roman Sascha Baginski,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 95951 B
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Baugewerbe

Der Insolvenzverwalter hat seinen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der mit Beschluss vom 20.08.2021 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung eingereicht.

Er hat Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % gemäß § 3 InsVV und die Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 25.577,22 EUR beantragt.

Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.

Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 4216/21 · Baginski GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 4216/21
Wirksam am
15.11.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 95951
36b IN 4216/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baginski GmbH, Buckower Damm 92, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Sascha Baginski,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 95951 B
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 12.11.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 95951 B HRB 95951 B: Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 95951 B: Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 95951 B HRB 95951 B: Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Baginski, Udo
HRB 95951 B: Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Baginski, Udo
Veränderungen
HRB 95951 B HRB 95951 B: Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 4 (Geschäftsjahr - Ja…
HRB 95951 B: Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 4 (Geschäftsjahr - Jahresabschluss - Lagebericht).
Veränderungen
HRB 95951 B Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2012 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..
Baginski GmbH, Berlin, Buckower Damm 92, 12349 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2012 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.