HRB 35681
BaFaMa UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dresdner Str. 38, 01877 BischofswerdaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bischofswerda
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.09.2017
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Klaus Gerhard Heidrich
Ulmet
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-01 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Handel mit und Verleih von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Ersatzteilen sowie der Vertrieb von Bauelementen und Baustoffen; Übernahme von Handelsvertretungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 531 IN 230/26 · BaFaMa UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 531 IN 230/26
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35681
Aktenzeichen: 531 IN 230/26
der BaFaMa UG (haftungsbeschränkt), Dresdner Straße 38, 01877 Bischofswerda, Amtsgericht Dresden , HRB 35681
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Gerhard Heidrich
ergeht am 04.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Insolvenzgericht - vom 2. Februar 2026 wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin unter dem Namen BaFaMa UG (haftungsbeschränkt) und nicht BaFaMa UG firmiert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung oder Erlass der Entscheidung.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Abweisung mangels Masse 531 IN 230/26 · BaFaMa UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 531 IN 230/26
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35681
Aktenzeichen: 531 IN 230/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BaFaMa UG, Dresdner Straße 38, 01877 Bischofswerda, Amtsgericht Dresden , HRB 35681
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Gerhard Heidrich
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden,
Außenstelle Olbrichtplatz 1,
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 € übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Frist von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache, oder, wenn der Streitwert später als ein Monat vor Ablauf der vorgenannten Frist festgesetzt wurde, innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses bei dem
Amtsgericht Dresden,
Außenstelle Olbrichtplatz 1,
01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden,
Lothringer Str. 1,
01069 Dresden
einzulegen.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 35681 HRB 35681: BaFaMa UG (haftungsbeschränkt), Bischofswerda, Ernst-Thälmann-Str. 3, 01877 Bischofswerda. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand de…
HRB 35681 HRB 35681: BaFaMa UG (haftungsbeschränkt), Bischofswerda, Kirchstr. 30, 01877 Bischofswerda. Änderung der Geschäftsanschrift: Ernst-Thälmann-Str. 3, 01877 Bischofswerda.
HRB 35681 HRB 35681: BaFaMa UG (haftungsbeschränkt), Bischofswerda, Kirchstr. 30, 01877 Bischofswerda. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2016. Geschäftsanschrift: Kirchstr. 30, 0187…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.