HRB 5841
Bäumler Fashion GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ingolstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Ingolstadt
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 5841 HRB 5841: Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 29.12.2020 (Az. IN 250/20) das Insolvenzver…
Forderungsprüfung IN 250/20 · Bäumler Fashion GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 250/20
- Wirksam am
- 30.12.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5841
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bäumler Fashion GmbH, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den
Geschäftsführer Watson Alexander Jonathan, geboren am XX.XX.XXXX, Villa 64,
Alvorada 2, Arabian Ranches Dubai, Arabian Ranches Dubai, Vereinigte Arabische
Emirate
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5841
Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Handel mit Herrenbekleidung und damit
in Zusammenhang stehender Artikel
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 29.12.2020 um 10.20 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)8589633
Telefax: +49(89)858963445
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.02.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 22.03.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 22.03.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.10.2020 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 29.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 250/20 · Bäumler Fashion GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 250/20
- Wirksam am
- 25.11.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5841
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bäumler Fashion GmbH, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den
Geschäftsführer Watson Alexander Jonathan, geboren am XX.XX.XXXX, Villa 64,
Alvorada 2, Arabian Ranches Dubai, Arabian Ranches Dubai, Vereinigte Arabische
Emirate
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5841
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe LLP, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße
33, 10117 Berlin, Gz.: SB: RA Dirk Schoene
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
In Ergänzung der Beschlüsse vom 08.10.2020 und 13.10.2020 wird
zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
der Schuldnerin am 25.11.2020 ein allgemeines Verfügungsverbot hinsichtlich der
von ihr geführten folgenden Passivprozesse
- Landgericht Ingolstadt:
Az.: 1 HK O 1639/20; 2 HK O 2258/20; 1 HK O 2063/20; 1 HK O 2152/20; 1 HK O
2963/19
- Amtsgericht München
Az.: 18 Ca 1501/19; 10 Ca 1349/20; 10 Ca 821/20
auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 25.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5841 HRB 5841: Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Day, Thomas Graham, Harrogate / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wa…
Insolvenzbekanntmachung IN 250/20 · Bäumler Fashion GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 250/20
- Wirksam am
- 13.10.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5841
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bäumler Fashion GmbH, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den
Geschäftsführer Watson Alexander Jonathan, geboren am XX.XX.XXXX, Villa 64,
Alvorada 2, Arabian Ranches Dubai, Arabian Ranches Dubai, Vereinigte Arabische
Emirate
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5841
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe LLP, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße
33, 10117 Berlin, Gz.: SB: RA Dirk Schoene
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 13.10.2020 um 12:45 Uhr der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt
Ivo-Meinert Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)8589633,
Telefax: +49(89)858963445 ermächtigt
das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere
Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes
Insolvenz-Sonderkonto einzuziehen; die Drittschuldner dürfen nur an den
vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung
an den Schuldner zu;
- Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein Insolvenz-Sonderkonto einzuziehen, die
Kassenführung wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen;
- im Rahmen der Betriebsfortführung Materialeinkäufe zu tätigen sowie
Dienstleistungen in Auftrag zu geben und insoweit Masseverbindlichkeiten bis
zur Höhe von 135.000,00 EUR zu begründen;
-einen Kredit zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes aufzunehmen und insoweit
Masseverbindlichkeiten zu begründen;
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 13.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5841 HRB 5841: Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt. Prokura erloschen: Zängler, Michael, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 5841 HRB 5841: Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dickson, Christian, North Yorkshire / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführ…
HRB 5841 HRB 5841: Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berwin, Simon, Leeds/England / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dic…
HRB 5841 HRB 5841: Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 9.5.2017 hat die Änderung des § 3 Abs.2 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 5841 HRB 5841: Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt. Einzelprokura: Zängler, Michael, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 5841 HRB 5841:Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadt.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eriagstraße 8, 85053 Ingolstadt.
HRB 5841 Bäumler Fashion GmbH, Ingolstadt, Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.8.2009, zuletzt geändert am 2.12.2009. Die Gesellschafterversammlung vo…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.