HRA 198

Bätzoldt e.K.

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Coburg

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Registerdaten

Sitz
Coburg
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-22 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Zünd-Licht-Bätzoldt OHG Coburg
  2. Erich Bätzoldt OHG Coburg
  3. Bätzoldt OHG Coburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 198 Bätzoldt OHG, Coburg (Neustadter Straße 10-12, 96450 Coburg). Prokura erloschen: Grams, Heide, Coburg.
Bätzoldt OHG, Coburg (Neustadter Straße 10-12, 96450 Coburg). Prokura erloschen: Grams, Heide, Coburg.
Veränderungen
HRA 198 Erich Bätzoldt OHG, Coburg (Neustadter Straße 10-12, 96450 Coburg). Firma geändert, nun: Bätzoldt OHG. Die Zünd-Licht-Bätzoldt GmbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 628) ist auf Grund des Versc…
Erich Bätzoldt OHG, Coburg (Neustadter Straße 10-12, 96450 Coburg). Firma geändert, nun: Bätzoldt OHG. Die Zünd-Licht-Bätzoldt GmbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 628) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.