HRA 724248

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kirchheim am Ries

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Registerdaten

Sitz
Kirchheim am Ries
Datenstand
2024-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-06-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bäckerei Oliver Moll KG Kirchheim am Ries

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
18.02.2026
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die

Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit Herrn Oliver Moll auf Zahlung eines Gesamtbetrages von € 15.000, zahlbar in drei Raten am 30.06., 30.09. und 31.12.2026 zur Abgeltung der Haftungsansprüche gegen den Gesellschafter
wird bestimmt auf
Mittwoch, 25.03.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
21.07.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 15.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 21.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
30.01.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
24.06.2024
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 09.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 01.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 05.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
29.09.2023
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 07.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.12.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 28.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
31.07.2023
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 14.08.2023, 09:00 Uhr, EG, Stuttgarter Straße 7, Aalen, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

1.
Die Stilllegung des Betriebes der Schuldnerin zum 27.05.2023 wird genehmigt.

2.
Der Insolvenzverwalter zieht alle ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein und führt nach eigenem Ermessen Rechtsstreite durch, sofern dies notwendig ist.

3.
Der Insolvenzverwalter beauftragt die Kanzlei Reimann mit der Ermittlung und außergerichtlichen Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen unter Vereinbarung eines Honorars in Höhe von 12 % des tatsächlich realisierten Betrags entsprechend der als Anlage beiliegenden Vereinbarung.

4.
Sofern die unter 3. beschriebene außergerichtliche Durchsetzung nicht zum Erfolg führt, führt der Insolvenzverwalter nach eigenem Ermessen Rechtsstreite durch.

5.
Der Insolvenzverwalter beauftragt die Steuerberatungskanzlei FNB Steuerberater & Rechtsanwälte, Aalen mit der Erstellung der fehlenden Jahresabschlüsse und der notwendigen Steuererklärungen.

6.
Der Insolvenzverwalter ermittelt und beziffert die Ansprüche gegen den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter und macht sie außergerichtlich geltend. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Vergleiche, die einen (Teil-) Verzicht auf Forderungen beinhalten, abzuschließen, sofern sich herausstellt, dass der Geschäftsführer nicht ausreichend leistungsfähig sind.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 31.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
07.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll, Lange Straße 52, 73467 Kirchheim Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248 - Schuldnerin hat der Insolvenzverwalter am 05.06.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll, Lange Straße 52, 73467 Kirchheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.06.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henning Necker
Schubartstraße 13, 73430 Aalen
Telefon: 07361 92510
Telefax: 07361 925199
Email: info@fnb-insolvenzverwaltung.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.07.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 14.08.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 14.08.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 187/23 · Bäckerei Moll GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 187/23
Wirksam am
04.05.2023
Registerbezug
Ulm, HRA 724248
1 IN 187/23

Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll, Lange Straße 52, 73467 Kirchheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Aalen am 03.05.2023 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgericht Aalen vom 02.05.2023 wird dahingehend erweitert:

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auch ohne Zustimmung der Schuldnerin die zukünftige Insolvenzmasse im Rahmen der notwendigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes mit nachfolgenden Kosten entsprechend § 55 Absatz 2 InsO zu verpflichten:

- Kosten für Telefon, Energie, Strom, Heizung, Wasser, Gas, Wärme/Dampf und Versicherungsprämien, sofern für die Fortführung des Geschäftsbetriebes im Insolvenzantragsverfahren erforderlich.
- Kosten für die Erstellung von Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter des Insolvenzschuldners.
- Kosten der Insolvenzgeldvorfinanzierung für die Mitarbeiter des Insolvenzschuldners. - Kosten für Nutzungsentschädigungen für Leasingfahrzeuge und sonstige Leasinggegenstände sowie gemietete Gegenstände und Räumlichkeiten, deren Nutzung für die Geschäftsfortführung erforderlich ist.
- Zahlungen an die zur Aufnahme der Vermögensgegenstände beauftragten Sachverständigen
- Sonstige Kosten aus der Bestellung bei Lieferanten, Beauftragung von Subunternehmern oder Dienstleistern im Rahmen einer Betriebsfortführung

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 724248 HRA 724248: Bäckerei Oliver Moll KG, Kirchheim am Ries, Lange Straße 52, 73467 Kirchheim am Ries. Firma geändert; nun: Bäckerei Moll GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Bäcker…
HRA 724248: Bäckerei Oliver Moll KG, Kirchheim am Ries, Lange Straße 52, 73467 Kirchheim am Ries. Firma geändert; nun: Bäckerei Moll GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Kirchheim am Ries (Amtsgericht Ulm HRB 741110). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Moll, Oliver, Kirchheim am Ries, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 724248 HRA 724248:Bäckerei Oliver Moll KG, Kirchheim am Ries, Lange Straße 52, 73467 Kirchheim am Ries.(die Herstellung und der Vetrieb von Backwaren jeder Art sowie aller damit verbundenen Geschäfte.). Kommanditge…
HRA 724248:Bäckerei Oliver Moll KG, Kirchheim am Ries, Lange Straße 52, 73467 Kirchheim am Ries.(die Herstellung und der Vetrieb von Backwaren jeder Art sowie aller damit verbundenen Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lange Straße 52, 73467 Kirchheim am Ries. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Moll, Oliver, Kirchheim am Ries, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.