HRA 200894

Bäckerei Kruse e.K.

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kanalstr. Süd 54 a, 26629 Großefehn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Großefehn
Rechtsform
Eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
Letzte Eintragung
23.12.2008
Datenstand
2025-01-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Erika Kruse

Großefehn

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 200894 Bäckerei Kruse e.K., Großefehn, Kanalstr. Süd 54 a, 26629 Großefehn.(Herstellung und Vertrieb von Backwaren, Handel mit Lebensmitteln und Getränken sowie Non-Food-Artikeln.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschri…
Bäckerei Kruse e.K., Großefehn, Kanalstr. Süd 54 a, 26629 Großefehn.(Herstellung und Vertrieb von Backwaren, Handel mit Lebensmitteln und Getränken sowie Non-Food-Artikeln.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kanalstr. Süd 54 a, 26629 Großefehn. Inhaberin: Kruse, Erika, Großefehn, *XX.XX.XXXX. Entstanden im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung der Bäckerei Kruse Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Großefehn (Amtsgericht Aurich, HRB 395) auf das Vermögen der Alleingesellschafterin gemäß Verschmelzungsvertrag vom 27.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.