HRA 200894
Bäckerei Kruse e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kanalstr. Süd 54 a, 26629 GroßefehnGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Großefehn
- Rechtsform
- Eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
- Letzte Eintragung
- 23.12.2008
- Datenstand
- 2025-01-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Erika Kruse
Großefehn
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-15 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-01-31 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 200894 Bäckerei Kruse e.K., Großefehn, Kanalstr. Süd 54 a, 26629 Großefehn.(Herstellung und Vertrieb von Backwaren, Handel mit Lebensmitteln und Getränken sowie Non-Food-Artikeln.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschri…
Bäckerei Kruse e.K., Großefehn, Kanalstr. Süd 54 a, 26629 Großefehn.(Herstellung und Vertrieb von Backwaren, Handel mit Lebensmitteln und Getränken sowie Non-Food-Artikeln.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kanalstr. Süd 54 a, 26629 Großefehn. Inhaberin: Kruse, Erika, Großefehn, *XX.XX.XXXX. Entstanden im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung der Bäckerei Kruse Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Großefehn (Amtsgericht Aurich, HRB 395) auf das Vermögen der Alleingesellschafterin gemäß Verschmelzungsvertrag vom 27.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.