HRA 4428
Bäckerei Kraft, Inhaber Stefan Kraft e.K.
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-MornshausenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Gladenbach-Mornshausen
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 04.07.2019
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefan Kraft
Gladenbach-Mornshausen
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Bäckerei Kraft OHG Gladenbach-Mornshausen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 31.03.2022
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.04.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 30.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 07.04.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
In dem Insolvenzverfahren Stefan Kraft e.K., geb. am XX.XX.XXXX,
Ludwig-Runzheimer-Straße 17, 35075 Gladenbach, Inhaber d. Bäckerei Kraft,
Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen (AG Marburg , HRA 4428), wird für
die bis zum 06.04.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs.
1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur
Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen
müssen schriftlich bis spätestens 11.05.2021 bei dem Gericht eingegangen sein.
Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 06.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 30.09.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
In dem Insolvenzverfahren Stefan Kraft e.K., geb. am XX.XX.XXXX,
Ludwig-Runzheimer-Straße 17, 35075 Gladenbach, Inhaber d. Bäckerei Kraft,
Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen (AG Marburg , HRA 4428), wird für
die bis zum 28.09.2020 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs.
1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur
Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen
müssen schriftlich bis spätestens 02.11.2020 bei dem Gericht eingegangen sein.
Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 28.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 27.05.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
e.K., geb. am XX.XX.XXXX, Ludwig-Runzheimer-Straße 17, 35075 Gladenbach,
Inhaber d. Bäckerei Kraft, Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen (AG
Marburg , HRA 4428), ist Termin zur besonderen schriftlichen
Gläubigerversammlung bestimmt auf 22.06.2020. Tagesordnung: Zustimmung zu dem
Kaufvertrag betreffend die Immobilie eingetragen im Grundbuch von Mornshausen
a.S. Blatt 996 lfd. Nr. 1 Flur 3 Flurstück 148/26 und lfd. Nr. 2 Flur 3
Flurstück 25/2 für insgesamt 122.161,00 €.
Marburg/Lahn, 25.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 02.04.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
In dem Insolvenzverfahren Stefan Kraft e.K., geb. am XX.XX.XXXX,
Ludwig-Runzheimer-Straße 17, 35075 Gladenbach, Inhaber d. Bäckerei Kraft,
Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen (AG Marburg , HRA 4428), wird für
die bis zum 28.03.2020 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs.
1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur
Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen
müssen schriftlich bis spätestens 04.05.2020 bei dem Gericht eingegangen sein.
Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 28.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 06.12.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
e.K., geb. am XX.XX.XXXX, Ludwig-Runzheimer-Straße 17, 35075 Gladenbach,
Inhaber d. Bäckerei Kraft, Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen (AG
Marburg , HRA 4428), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den § 63 Abs. III InsO i.V.m. §§ 11
Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter
ein angemessener Bruchteil der Vergütung zu, die ihm als Insolvenzverwalter
zugestanden hätte. Dieser Bruchteil war entsprechend dem Antrag des vorläufigen
Insolvenzverwalters mit 25 % zu bemessen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters
hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung der vom vorläufigen
Insolvenzverwalter in seinem Gutachten vom 25.06.2019 festgestellten
Insolvenzmasse von 374.636,23 EUR 33.989,09 EUR betragen. Wegen der
Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze
verwiesen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war gemäß § 3 InsVV ein Zuschlag in Höhe von
insgesamt 41,64 % zu gewähren.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine
Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00
EUR je angefangenen Monat zu. Unter Zugrundelegung eines zeitlichen
Arbeitsaufwandes von zwei Monaten war eine entsprechende Auslagenpauschale
festzusetzen.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu
entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der Schuldner wurde zu dem Vergütungsantrag gehört. Eine Stellungnahme wurde
nicht abgegeben.
Es wurde antragsgemäß entschieden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 05.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 02.07.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
Ludwig-Runzheimer-Straße 17, 35075 Gladenbach, Inhaber d. Bäckerei Kraft,
Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen (AG Marburg , HRA 4428), ist am
01.07.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.09.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.10.2019, 09:00 Uhr, Saal 157,
Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 01.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 72/19 (26) · Kraft e.K., Stefan · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 72/19 (26)
- Wirksam am
- 27.05.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRA 4428
Kraft e.K., geb. am XX.XX.XXXX, Ludwig-Runzheimer-Straße 17, 35075 Gladenbach,
Inhaber d. Bäckerei Kraft, Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen (AG
Marburg , HRA 4428), ist am 27.05.2019 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des
Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg
Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16
bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 27.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4428 HRA 4428: Bäckerei Kraft OHG, Gladenbach-Mornshausen, Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen. Einzelkaufmann. Bäckerei Kraft, Inhaber Stefan Kraft e.K. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: K…
HRA 4428 Bäckerei Kraft OHG, Gladenbach-Mornshausen, Hauptstraße 37, 35075 Gladenbach-Mornshausen.(Der Betrieb einer Bäckerei sowie die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren und Backzutaten aller Art unter Fortf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.