HRB 62693
Bäckerei Arnold UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ludwigshafen
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Registerdaten
- Sitz
- Ludwigshafen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 62693 HRB 62693: Bäckerei Arnold UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Untergasse 40, 67069 Ludwigshafen. Nach § 395 von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführerin: Arnold, Gerlinde, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 62693 HRB 62693: Bäckerei Arnold UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Untergasse 40, 67069 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 3 c IN 246/18 Lu · Bäckerei Arnold UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 c IN 246/18 Lu
- Wirksam am
- 16.05.2019
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62693
Ludwigshafen/Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 c IN 246/18
Lu
In dem Insolvenzantragsverfahren
DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg,
- Antragstellerin -
g e g e n
Bäckerei Arnold UG (haftungsbeschränkt), Untergasse 40, 67069 Ludwigshafen am
Rhein,
vertreten durch:
Gerlinde Arnold, Untergasse 40, 67069 Ludwigshafen am Rhein,
(Geschäftsführerin),
-Schuldnerin und Antragsgegnerin -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am
Amtsgericht Leyendecker am 15.05.2019 beschlossen:
1. Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt.
2. Die Anordnungen der Beschlüsse vom 15.10.2018 und 04.01.2019, insb. die
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, werden aufgehoben.
3. Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
4. Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.358,00 € festgesetzt.
Gründe:
Die antragstellende Partei hat ihren Insolvenzantrag nach Zahlung für in der
Hauptsache erledigt erklärt und beantragt, die Kosten des Verfahrens der
Gegenseite aufzuerlegen (Entscheidung nach § 91a ZPO in Verbindung mit § 4
InsO). Diese hat sich der Erledigungserklärung angeschlossen. Sie ließ die
erhaltene Gelegenheit, sich zu dem geänderten Antrag zu äußern, ungenutzt, so
dass die Fiktion des § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO
eingetreten ist und eine übereinstimmende Erledigungserklärung vorliegt.
Die Kosten des Verfahrens sind nach billigem Ermessen (§§ 91a Abs. 1 Satz 1
ZPO, 4 InsO) unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes der
Schuldnerin aufzuerlegen.
Der Antrag war bis zur Erfüllung der Forderung zulässig. Auf die Frage, ob der
Antrag auch begründet war, kommt es nicht an (BGH, ZinsO 2005, 39)
Einwendungen gegen Grund und Höhe der Forderung sind nicht erhoben worden,
sondern diese durch Zahlung anerkannt.
Die Entscheidung über den Wert des Gegenstandes des Verfahrens folgt aus
§ 58 GKG.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 € übersteigt. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
oder dem
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Bahnhofstraße 33
67227 Frankenthal (Pfalz)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g.
Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs
Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder
das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei
dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein eingelegt werden,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR übersteigt. Für die
Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen
am Rhein an.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 62693 Bäckerei Arnold UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Untergasse 40, 67069 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 21.07.2011. Geschäftsanschrift: Unt…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.