HRB 734915
Bäcker Lang GmbH
aktuell 38 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Freiberg am Neckar
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Freiberg am Neckar
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-01 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
23 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Bäckerschmiede GmbH Stuttgart
- Bäckerschmiede GmbH Freiberg am Neckar
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 3 IN 520/18 · Bäcker Lang GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 520/18
- Wirksam am
- 29.10.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.08.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.415.614,66 EUR auszugehen.Der Insolvenzverwalter beantragt im Ergebnis eine Erhöhung des Regelsatzes um 90%. Im Einzelnen setzt sich die beantragte Erhöhung wie folgt zusammen:- 50% Zuschlag für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten - 50 % Zuschlag für die Personalbearbeitung- 10 % Abschlag aufgrund vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger InsolvenzverwalterAufgrund umfangreicher Delegation von Personalaufgaben und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an Dritte hält das Gericht in der Gesamtschau für die Personalbearbeitung einen Zuschlag in Höhe von 30 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis erklärt. Die Festsetzung eines Zuschlages von 50 % für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten sowie eines Abschlages von 10 % für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ist gerechtfertigt. Das Gericht hält somit in der Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von 70 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter beauftragte außerdem die PR Agentur Sympra GmbH zum Zwecke der Kommunikationsunterstützung. Die angefallenen Netto-Kosten in Höhe von 1.200,00 € waren von der Netto-Vergütung in Abzug zu bringen. Auch hierzu erklärte der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis.
Der Insolvenzverwalter beantragt im Ergebnis eine Erhöhung des Regelsatzes um 90%. Im Einzelnen setzt sich die beantragte Erhöhung wie folgt zusammen:
- 50% Zuschlag für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten
- 50 % Zuschlag für die Personalbearbeitung
- 10 % Abschlag aufgrund vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter
Aufgrund umfangreicher Delegation von Personalaufgaben und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an Dritte hält das Gericht in der Gesamtschau für die Personalbearbeitung einen Zuschlag in Höhe von 30 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis erklärt.
Die Festsetzung eines Zuschlages von 50 % für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten sowie eines Abschlages von 10 % für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ist gerechtfertigt.
Das Gericht hält somit in der Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von 70 % für angemessen.
Der Insolvenzverwalter beauftragte außerdem die PR Agentur Sympra GmbH zum Zwecke der Kommunikationsunterstützung. Die angefallenen Netto-Kosten in Höhe von 1.200,00 € waren von der Netto-Vergütung in Abzug zu bringen. Auch hierzu erklärte der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis.
Dem Insolvenzverwalter war somit eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 520/18 · Bäcker Lang GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 520/18
- Wirksam am
- 26.08.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.415.614,66 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 70 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 26.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 520/18 · Bäcker Lang GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 520/18
- Wirksam am
- 01.02.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.02.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.02.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 520/18 · Bäcker Lang GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 520/18
- Wirksam am
- 21.12.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.01.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.01.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 520/18 · Bäcker Lang GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 520/18
- Wirksam am
- 22.04.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch d.
Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
Bitte beachten Sie die Änderung des Aktenzeichens:
Infolge Referatswechsel lautet das Aktenzeichen des vorliegenden Verfahrens
nicht mehr
3 IN 520/18, sondern künftig 6 IN 520/18.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 734915 HRB 734915: Bäcker Lang GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Prokura von Amts wegen nach § 381 Abs.2 FamFG gelöscht bei: Treiber, Michael, Backnang, *XX.XX.XXXX. Durch Besc…
Forderungsprüfung 3 IN 520/18 · Bäcker Lang GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 520/18
- Wirksam am
- 31.10.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya, Steinheimer
Straße 2, 71691 Freiberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
1. Das am 23.10.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.10.2018 um 12.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 966890
Telefax: 0711 96689199
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
16.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 30.01.2019
09:00 Uhr
Sitzungssaal F, 2. OG, Schorndorfer Straße 39, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 30.01.2019
09:00 Uhr
Sitzungssaal F, 2. OG, Schorndorfer Straße 39, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 31.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 520/18 · Bäcker Lang GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 520/18
- Wirksam am
- 23.10.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bäcker Lang GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya, geboren am
XX.XX.XXXX, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.10.2018 um 13:45
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 966890, Fax: 0711 96689199
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 734915 HRB 734915: Bäcker Lang GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Kaya, Ilyas, Planegg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, …
HRB 734915 HRB 734915: Bäcker Lang GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Steib, Wolfgang, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Co…
HRB 734915 HRB 734915: Bäcker Lang GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Prokura erloschen: Brunner, Martin Nikolaus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Weber, Axel, Uhldingen-Mühlhofen, *XX.XX.X…
HRB 734915 HRB 734915: Bäcker Lang GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Prokura erloschen: Brändle, Markus, Reutlingen, *XX.XX.XXXX; Suchy, Volker, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX. Gesamt…
HRB 734915 HRB 734915: Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz…
HRB 734915 HRB 734915: Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 29.10.2015 (3 IN 57/15) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 734915 HRB 734915: Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Steib, Wolfgang, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
HRB 734915 HRB 734915: Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. § 3 (Stammkapital) wurde gemäß dem Insolvenzplan vom 10.07.2015 geändert. Das Stammkapital ist gemäß dem Ins…
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 57/15 · Bäckerschmiede GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 57/15
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 57/15 · Bäckerschmiede GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 57/15
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 57/15 · Bäckerschmiede GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 57/15
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 734915 HRB 734915:Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar.Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.04.2015 (3 IN 57/15) wurde über das Vermögen der Gesellsch…
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 57/15 · Bäckerschmiede GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 57/15
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 734915
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 734915 HRB 734915:Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar.Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 30.01.2015 (3 IN 57/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwal…
HRB 734915 HRB 734915:Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar.Bestellt als Geschäftsführer: Lang, Max Siegfried, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Guddat,…
HRB 734915 HRB 734915:Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar.Bestellt als Geschäftsführer: Guddat, Jörg, Limburg a. d. Lahn, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang,…
HRB 734915 HRB 734915:Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)…
HRB 734915 HRB 734915:Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)…
HRB 734915 HRB 734915:Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar.Geschäftsführer: Risafis, Georgios, Freiberg am Neckar, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem…
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Prokura erloschen: Schmidt, Dirk Wolfgang Willi, Gießen, *XX.XX.XXXX.
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2013 und der Versam…
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschloss…
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschloss…
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschloss…
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Stephanie Alexa, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Dinkelacker, Christian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Freiberg am Neckar, Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäf…
HRB 734915 Bäckerschmiede GmbH, Stuttgart, Strombergstr. 15, 70188 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen.…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.