HRB 530644
Bader Trockenbau GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Göppingen
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Registerdaten
- Sitz
- Göppingen
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 233/18 · Bader Trockenbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 233/18
- Wirksam am
- 03.08.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 530644
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader Trockenbau GmbH, Grosseislinger Straße 54, 73033 Göppingen, vertreten
durch den Geschäftsführer Martin Bader, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Graf-Degenfeld-Straße 97, 73098 Rechberghausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 530644
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
1. Die Prüfung der bis 03.08.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 03.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 233/18 · Bader Trockenbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 233/18
- Wirksam am
- 23.07.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRB 530644
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader Trockenbau GmbH, Grosseislinger Straße 54, 73033 Göppingen, vertreten
durch den Geschäftsführer Martin Bader, Graf-Degenfeld-Straße 97, 73098
Rechberghausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 530644
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Die Vergütung und Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Patrick
Wahren wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen
können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Der Berechnungswert beträgt 235.412,38 €. Festgesetzt ist
die Vergütung nach den §§ 2,3 InsVV.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 22.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 233/18 · Bader Trockenbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 233/18
- Wirksam am
- 04.03.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRB 530644
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader Trockenbau GmbH, Grosseislinger Straße 54, 73033 Göppingen, vertreten
durch den Geschäftsführer Martin Bader, geboren am XX.XX.XXXX,
Graf-Degenfeld-Straße 97, 73098 Rechberghausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 530644
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Das schriftliche Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt für:
- Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Antrag des Insolvenzverwalters
vom 04.03.2019 über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an Herrn Martin Bader
gem dem am 11./13.02.2019 geschlossenen Kauf- und Übertragungsvertrag.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.03.2019 die
Zustimmung oder Ablehnung schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen - Kauf - und
Überragungsvertrag - eingesehen werden. Der Kaufpreis wird auch per Fax
mitgeteilt.
Nimmt kein Gläubiger an der Abstimmung teil, gilt die Zustimmung zum Antag des
Insolvenzverwalters = Vertrag als erteilt (§ 160 Abs.1 InsO).
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 04.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 530644 HRB 530644: Bader Trockenbau GmbH, Göppingen, Großeislinger Str. 54, 73033 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 30.11.2018 (1 IN 233/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
Forderungsprüfung 1 IN 233/18 · Bader Trockenbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 233/18
- Wirksam am
- 04.12.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 530644
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader Trockenbau GmbH, Grosseislinger Straße 54, 73033 Göppingen, vertreten
durch den Geschäftsführer Martin Bader, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Graf-Degenfeld-Straße 97, 73098 Rechberghausen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 530644
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
1. Das am 28.09.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2018 um 10.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Wirtschaftsprüfer Patrick Wahren
Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 97018-0
Telefax: 0731 97018-650
Email: neu-ulm@schneidergeiwitz.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
01.03.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 01.02.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
10.02.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die
Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 30.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 530644 Bader Trockenbau GmbH, Göppingen, Großeislinger Str. 54, 73033 Göppingen.Geschäftsanschrift: Großeislinger Str. 54, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bader, Anton, Gipser- und Stukkateurmeister, W…
HRB 530644 Bader Trockenbau GmbH, Göppingen (Großeislinger Str. 54, 73033 Göppingen). Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Martin, Rechberghausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.