VR 3180

Baden-Württembergischer Golfverband e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Baden-Württembergischer Golf-Verband e.V. Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 3180 VR 3180:Baden-Württembergischer Golfverband e.V., Stuttgart (Schaichhof 1, 71088 Holzgerlingen). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2014 und der Ve…
VR 3180:Baden-Württembergischer Golfverband e.V., Stuttgart (Schaichhof 1, 71088 Holzgerlingen). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.04.2014 der Verein "Württembergischer Golf Verband e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 3108) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.04.2014 der Verein "Nordbadischer Golfverband", Ölbronn-Dürrn (Amtsgericht Mannheim VR 913) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.