HRB 709398
BADEN-RACING GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Iffezheim
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Registerdaten
- Sitz
- Iffezheim
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 566/25 · BADEN-RACING GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 566/25
- Wirksam am
- 13.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 709398
11 IN 566/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BADEN-RACING GmbH, Heimhuder Straße 39, 20148 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf-Michael Rokoß
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 709398
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Andreas Fischer, Karlsruhe, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 04.11.2025 bis zum 17.05.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters im Regelinsolvenzverfahren beträgt gemäß den §§ 10 und 2 Absatz 2 InsVV in der Regel mindestens XXXX EURO bei bis zu 10 am Eröffnungsverfahren beteiligte Gläubiger. Da vorliegend nicht mehr als 10 Gläubiger am Eröffnungsverfahren beteiligt waren, ist die Vergütung in Höhe von XXXX EURO entstanden.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 13.07.2026 verwiesen. Einwendungen waren nicht zu erheben. Die Vergütung war somit in Höhe von XXXX EURO wie beantragt festzusetzen.
Hinzu kommen die gesetzliche Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsO einschließlich Zustellungskosten und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Rechtliches Gehör wurde gewährt.
Der Betrag ist aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 13.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BADEN-RACING GmbH, Heimhuder Straße 39, 20148 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf-Michael Rokoß
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 709398
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Andreas Fischer, Karlsruhe, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 04.11.2025 bis zum 17.05.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters im Regelinsolvenzverfahren beträgt gemäß den §§ 10 und 2 Absatz 2 InsVV in der Regel mindestens XXXX EURO bei bis zu 10 am Eröffnungsverfahren beteiligte Gläubiger. Da vorliegend nicht mehr als 10 Gläubiger am Eröffnungsverfahren beteiligt waren, ist die Vergütung in Höhe von XXXX EURO entstanden.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 13.07.2026 verwiesen. Einwendungen waren nicht zu erheben. Die Vergütung war somit in Höhe von XXXX EURO wie beantragt festzusetzen.
Hinzu kommen die gesetzliche Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsO einschließlich Zustellungskosten und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Rechtliches Gehör wurde gewährt.
Der Betrag ist aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 13.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 709398 HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Heimhuder Straße 39, 20148 Hamburg. Bestellt als Geschäftsführer: Rokoß, Ralf-Michael, Vögelsen,…
HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Heimhuder Straße 39, 20148 Hamburg. Bestellt als Geschäftsführer: Rokoß, Ralf-Michael, Vögelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofmeister, Jutta, geb. Rauwolf, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Prokura erloschen: Benz, Timo, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Prokura erloschen: Benz, Timo, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Benz, Timo, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX. Prokura e…
HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Benz, Timo, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ahlers, Matthias, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmeister, Jutta, geb. Rauwolf, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellsch…
HRB 709398: BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmeister, Jutta, geb. Rauwolf, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Forndran, Benedict, Le Kremlin-Bicetre, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Weinberger, Reinhardt, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX.
BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Weinberger, Reinhardt, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Forndran, Benedict, Le Kremlin-Bicetre, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Tiedtke, Andreas, Münster,…
BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Forndran, Benedict, Le Kremlin-Bicetre, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Tiedtke, Andreas, Münster, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Die Gesellschafterversammlungen vom 19.07.2010 und 27.09.2010 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Die Gesellschafterversammlungen vom 19.07.2010 und 27.09.2010 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 709398 BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt (diese entspricht der abstrakten Vertretung) bei Geschäftsführer: Tiedtke, Andreas, Münster, *XX…
BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt (diese entspricht der abstrakten Vertretung) bei Geschäftsführer: Tiedtke, Andreas, Münster, *XX.XX.XXXX.
HRB 709398 BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 25.0…
BADEN-RACING GmbH, Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Untzernehmens) beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Frankfurt am Main HRB 87387) nach Iffezheim verlegt. Firma geändert, bisher: "Infront Germany 1. Verwaltungs GmbH"; nun: "BADEN-RACING GmbH". Neue Geschäftsanschrift: Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim. Gegenstand geändert; nun: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art auf dem Gelände der Rennbahn in lffezheim und deren Vermarktung, auch im Rahmen von Überlassungen an Dritte, sowie Geschäftsbesorgungen aller Art, insbesondere für den BADEN RACING e.V. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Weinberger, Reinhardt, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Tiedtke, Andreas, Münster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ahlers, Matthias, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.