HRB 530283
Baden Board GmbH
aktuell 22 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gernsbach
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
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Registerdaten
- Sitz
- Gernsbach
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Kappa BADENKARTON GmbH Gernsbach
- Smurfit Kappa Baden Karton GmbH Gernsbach
- Smurfit Kappa Baden Board GmbH Gernsbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 11 IN 421/21 · Baden Board GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 421/21
- Wirksam am
- 25.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 530283
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baden Board GmbH, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Böll und Robert Ferstl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 530283
- Schuldnerin -
Die Vorschuss auf die Vergütung der Baden Board GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Herrn Henrik Eisele, für die Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses wurde festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurde die Vergütung. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied auszubezahlen.
Gründe :
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs.1 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Vergütung bestimen sich nach § 17 InsVV.
Da das Amt des Gläubigerausschussmitgliedes vorliegend noch nicht beendet ist, ist die Vergütung noch nicht fällig. Es kann jedoch auf entsprechenden Antrag hin ein Vorschuss auf die Vergütung festgesetzt und ausbezahlt werden (Haarmeyer Mock, InsVV, 7. Auflage, § 17 Rd. Nr. 31).
Die Baden Board GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Herrn Henrik Eisele übte ihr Amt als Mitglieder des Gläubigerausschusses seit Bestellung und der Annahme des Amtes im ersten Berichts- und Prüfungstermin am 01.04.2022 aus.
Das Gläubigerausschussmitglied hat ausreichend den bisherigen zeitlichen Aufwand der Tätigkeit von insgesamt 65 Stunden seit dem 01.04.2022 glaubhaft dargelegt. Der Stundensatz von XXXX EURO je Stunde wurde ausreichend begründet und wurde auch in der Anhörung nicht beanstandet.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 24.04.2026 verwiesen.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, zum Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitgliedes Stellung zu nehmen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 421/21 · Baden Board GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 421/21
- Wirksam am
- 09.07.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 530283
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baden Board GmbH, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Böll und Robert Ferstl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 530283
- Schuldnerin -
Die Vergütung der Baden Board GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Herrn Henrik Eisele, für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an das vorläufige Gläubigerausschussmitglied auszubezahlen.
Gründe :
Die Baden Board GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Herrn Henrik Eisele übte ihr Amt als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses seit Bestellung mit Beschluss vom 07.10.2021 und der Annahme des Amtes bis zur Bestellung des endgültigen Gläubigerausschusses im ersten Berichts- und Prüfungstermin am 01.04.2022 und der Annahme dieses Amtes aus.
Sie hat Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit , § 73 InsO analog.
Die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses wird gemäß § 17 InsVV je nach Arbeitsumfang und Komplexität des Verfahrens nach einem Stundensatz zwischen 50,00 EURO und 300,00 EURO bemessen. Der beantragte Stundensatz von vorliegend XXXX EURO ist ausreichend und angemessen und daher nicht zu beanstanden.
Rechtliches Gehör wurde gewährt. Die Stundunanzahl und der Stundensatz wurden in der Anhörung nicht beanstandet.
Die Vergütung konnte somit für die Zeit von 07.10.2021 bis 01.04.2022 für insgesamt 39 Stunden in Höhe von insgesamt XXXX EURO festgesetzt werden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 24.04.2026 verwiesen. Einwendungen waren nicht zu erheben. Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 08.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 530283 HRB 530283: Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 22.12.2021 (11 IN 421/21) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
HRB 530283 HRB 530283: Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Das Stammkapital ist aufgrund des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans vom 31.08.2020 auf 0,00 EUR in vereinfachter Form herabges…
HRB 530283 HRB 530283: Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 346/19) aufgelöst. Gem…
HRB 530283 HRB 530283: Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Bestellt als Geschäftsführer: Ferstl, Robert, Plzen / Tschechische Republik, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugni…
HRB 530283 HRB 530283: Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaf…
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HRB 530283 HRB 530283: Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Bestellt als Geschäftsführer: Böll, Stefan, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen N…
HRB 530283 HRB 530283: Smurfit Kappa Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Fi…
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HRB 530283 HRB 530283: Smurfit Kappa Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Bestellt als Geschäftsführer: Häfner, Constantin, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, i…
HRB 530283 HRB 530283: Smurfit Kappa Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr, Dauer d…
HRB 530283 HRB 530283: Smurfit Kappa Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Bestellt als Geschäftsführer: Cox, Johannes Hubertus, Roermond / Niederlande, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 530283 HRB 530283: Smurfit Kappa Baden Board GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lück, Udo Walter, Lübeck, *XX.XX.XXXX.
HRB 530283 HRB 530283: Smurfit Kappa Baden Karton GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und §…
HRB 530283 HRB 530283: Smurfit Kappa Baden Karton GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Bestellt als Geschäftsführer: Ruth, Thomas-Friedrich, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellsc…
HRB 530283 HRB 530283:Smurfit Kappa Baden Karton GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach.Der zwischen der Gesellschaft und der "Smurfit Kappa Packaging GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 111621) am 28.07.…
HRB 530283 HRB 530283:Smurfit Kappa Baden Karton GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2014 und der Versam…
HRB 530283 Smurfit Kappa Baden Karton GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kramp, Peter Ferdinand, Zülpich, *XX.XX.XXXX; Lück, Udo Walter, Lübeck, *XX.XX.XXXX, jeweils mit…
HRB 530283 Smurfit Kappa Baden Karton GmbH, Gernsbach, Fabrikstraße 1, 76593 Gernsbach. Bestellt als Geschäftsführer: Gerlach, Karl-Heinz, Herzberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 530283 Smurfit Kappa Baden Karton GmbH, Gernsbach (Fabrikstr. 1, 76593 Gernsbach). Prokura erloschen: Rummler, Reinhard, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.