HRA 120737
Backstube Fanello e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Möllner Landstraße 20, 22111 HamburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 11.10.2016
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Fabiana Fanello
Hamburg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 120737 HRA 120737: Backstube Fanello e.K., Hamburg, Möllner Landstraße 20, 22111 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist ein Backshop mit Cafe, Promotiontätigkeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Möllner …
HRA 120737: Backstube Fanello e.K., Hamburg, Möllner Landstraße 20, 22111 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist ein Backshop mit Cafe, Promotiontätigkeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Möllner Landstraße 20, 22111 Hamburg. Inhaber: Fanello, Fabiana, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Die Backstube UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 136912) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2016 mit Änderung vom 04.10.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.