HRA 120737

Backstube Fanello e.K.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Möllner Landstraße 20, 22111 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
11.10.2016
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Fabiana Fanello

Hamburg

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 120737 HRA 120737: Backstube Fanello e.K., Hamburg, Möllner Landstraße 20, 22111 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist ein Backshop mit Cafe, Promotiontätigkeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Möllner …
HRA 120737: Backstube Fanello e.K., Hamburg, Möllner Landstraße 20, 22111 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist ein Backshop mit Cafe, Promotiontätigkeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Möllner Landstraße 20, 22111 Hamburg. Inhaber: Fanello, Fabiana, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Die Backstube UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 136912) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2016 mit Änderung vom 04.10.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.